Amtliche Bekanntmachungen vom 7.9.17

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 27.08.17 in Hanau: Willem Du Toy van Hees, 84 Jahre, Thomastr. 13 A

am 28.08.17 in Seligenstadt: Hans Blatz, 85 Jahre, Chemnitzer Str. 7

am 30.08.17 in Rödermark: Martin Stey, 54 Jahre, Im Taubhaus 19

am 01.09.17 in Langen: Gudrun Bosniatzki, geb. Borgsmüller, 74 Jahre, Dresdener Str. 19

am 03.09.17 in Rödermark: Hans Dieter Lohmann, 66 Jahre, Bischof-Ketteler-Str. 11

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr

Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr

Angebote

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (18. 9.)

Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Saz-Kurs: montags, 17 Uhr

PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Angebote für Jugendliche

Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr

Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14.30 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 18 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Internationales Frühstück 50+: alle 14 Tage freitags, 9.30 Uhr (8.9.)

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Samstag, dem 9. September, von 8 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße / Bolzplatz.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Standesamt geschlossen

Am Donnerstag, dem 7. September, findet die Herbsttagung der Standesbeamten des Kreises Offenbach statt. Aufgrund der Teilnahme der städtischen Mitarbeiterinnen an dieser Fortbildungsmaßnahme ist das Standesamt an diesem Tag nicht besetzt.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Wahlbekanntmachung

 

1.         Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.         Die Stadt Rödermark ist in 21 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30Uhr im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, zusammen.

 

3.         Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

            a)         für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

            b)        für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4.         Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.         Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

            a)         durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

            b)        durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6.         Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahl-gesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Rödermark, den 07.09.2017

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Erster Stadtrat

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