Amtliche Bekanntmachungen vom 6. Januar 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 17.12.21 in Frankfurt: Günther Spamer, 68 Jahre, Nikolaus-Schwarzkopf-Str. 28

am 21.12.21 in Rödermark: Barbara Strache, geb. Roth, 99 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 21.12 21 in Rödermark: Elfriede Sturm, geb. Hamann, 79 Jahre, Babenhäuser Str. 86

am 21.12.21 in Seligenstadt: Helmtraud Heine, geb. Grohmann, 94 Jahre, Hauptstr. 85

am 22.12.21 in Offenbach: Karl Oberländer, 69 Jahre, Thomastr. 11

am 24.12.21 in Offenbach: Margareta Hitzel, geb. Frank, 86 Jahre, Ringstr. 34

am 24.12.21 in Dietzenbach: Paulus Ringler, 82 Jahre, Marktheidenfelder Str. 4, Dietzenbach

am 25.12.21 in Rödermark: Waltraud Scholtz, geb. Link, 95 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 25.12.21 in Langen: Anita Mickler, geb. Zimmermann, 93 Jahre, Pestalozzistr. 50

am 25.12.21 in Frankfurt: Jürgen Franz, 59 Jahre, Messenhäuser Str. 51

am 26.12.21 in Rödermark: Gertrud Strobel, geb. Hambuch, 94 Jahre, Ober-Rodener Str. 7

am 29.12.21 in Rodgau: Prof. Dr. med. Dietfried Pieschl, 87 Jahre, Asternweg 5

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 11 Uhr in den geraden Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, oder per Mail an seniorenundsozialberatungroedermark.de .

 

Abfuhrtermine

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 10. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 11. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 12. Januar

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 6. Januar

Bezirke C und D: Donnerstag, 13. Januar

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 11. Januar

Bezirk 2: Mittwoch, 12. Januar

Bezirk 3: Freitag, 14. Januar

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 18. Januar, von 10.30 bis 15 Uhr in Urberach, Festplatz, und

von 16 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Ab 50l/kg ist eine Anmeldung bei der RMA erforderlich. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 25 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Weihnachtsbäume werden abgeholt

Die Stadt bietet wieder die Möglichkeit an, abgeschmückte Weihnachtsbäume vom Gehweg vor der Haustür abholen zu lassen:

Bezirk A: Montag, 10. Januar

Bezirke D und E: Dienstag, 11. Januar

Bezirke B und C: Mittwoch, 12. Januar

Die Abfuhr beginnt jeweils um 6 Uhr. Die eingesammelten Bäume werden kompostiert und müssen deshalb frei von Lametta und sonstigem Weihnachtsschmuck sein. Des Weiteren dürfen sie nicht in Kunststofftüten verpackt sein. Die Tannenbäume müssen gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden.

 

Satzung über die Herstellungsmerkmale

für die Erschließungsanlagen im Baugebiet „An den Rennwiesen

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S 4147), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in der Sitzung am 07. Dezember 2021 folgende

Satzung der Stadt Rödermark über die Herstellungsmerkmale für die Erschließungsanlagen

im Baugebiet „An den Rennwiesen“

beschlossen.

§ 1 Herstellungsmerkmale

(1) Abweichend von den in § 13 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen festgesetzten Herstellungsmerkmalen für Erschließungsanlagen gelten für die nachgenannten Erschließungseinheiten bzw. Straßen im Baugebiet „An den Rennwiesen“ folgende Herstellungsmerkmale:

1. für die Erschließungseinheit Erich-Kästner-Straße/Karl-May-Weg/Astrid-Lindgren-Weg

Die Erschließungseinheit umfasst die vorgenannten Straßen sowie den vorderen Bereich in der Erich-Kästner-Straße vor den Häusern Nikolaus-Schwarzkopf-Straße 4, 4A, 6 und 8, Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 175/1.

a) die Erschließungseinheit gilt als voll erschlossen, auch wenn die Herstellung in der Erich-Kästner-Straße im Teilbereich des Grundstücks Erich-Kästner-Straße Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 407 ohne beidseitige Gehwege hergestellt wurde;

b) die Erschließungseinheit gilt als voll erschlossen, auch wenn der Karl-May-Weg einheitlich gepflastert und ohne beidseitige Gehwege hergestellt wurde;

c) die Erschließungseinheit gilt als voll erschlossen, auch wenn der Astrid-Lindgren-Weg einheitlich gepflastert und ohne beidseitige Gehwege hergestellt wurde.

2. für die Erschließungseinheit Carl-Benz-Straße/Marie-Curie-Straße

a) die Erschließungseinheit gilt als voll erschlossen, auch wenn die Herstellung in der Carl-Benz-Straße in Teilbereichen ohne durchgehende bzw. beidseitige Gehwege hergestellt wurde;

b) die Erschließungseinheit gilt als voll erschlossen, auch wenn die Herstellung in der Marie-Curie-Straße einheitlich gepflastert und ohne beidseitige Gehwege hergestellt wurde.

3. für die Straße Otto-Lilienthal-Straße

a) die Otto-Lilienthal-Straße gilt als voll erschlossen, auch wenn nur einseitig ein Gehweg hergestellt wurde.

§ 2

Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung öffentliche bekanntgemacht und tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

 

Rödermark, den 16. Dezember 2021

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Nachrücken von Bewerbern zur Stadtverordnetenversammlung

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2021; hier: Nachrücken von Bewerbern

Von den Freien Wählern Rödermark (FWR) hat Herr Jan Sittig sein Mandat niedergelegt.

Frau Sera Üretmen beziehungsweise Herr Gerd Gries würden als nächste Bewerber des Wahlvorschlages der FWR nachrücken. Beide haben auf ihr Mandat verzichtet.

Daher rückt als nächster Bewerber der FWR Herr Björn Beicken nach und wird somit berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, Zimmer 106, Einspruch erheben.

 

Rödermark, 21. Dezember 2021

Klaus Brehm , stellv. Gemeindewahlleiter

 

Grundsteuer und Hundesteuer

Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 9 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark

Für das Kalenderjahr 2022 gelten die Hebesätze von 200 % für die Grundsteuer A und 715 % für die Grundsteuer B weiterhin. Auch die Steuersätze für die Hundesteuer sowie die bisherigen Hundesteuermarken gelten ebenfalls weiter.

Für alle Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Abgabenschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben, erhalten einen neuen Bescheid.

Die Abfallgebührenbescheide 2022 mit der Abrechnung für das Jahr 2021 und den Abschlagszahlungen 2022 werden im Januar 2022 an die Eigentümer bzw. Zustellungs-bevollmächtigten geschickt. Die Abgaben für das Kalenderjahr 2022 sind mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 9 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark Gebrauch machen, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2022 in einem Betrag am 1. Juli 2022 fällig.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze oder die Hundesteuer geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Grundsteuer und der Hunde-steuer hat für die Abgabepflichtigen die gleiche Rechtswirkung, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim

Magistrat der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung –, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, angefochten werden.

 

Rödermark, 06.01.2022

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Schülner , Erste Stadträtin

 

Räumung von Reihengräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten in den nachfolgend genanntenReihengräbern (§ 18 Friedhofssatzung) enden bis zum 30.06.2022. Gemäß § 20 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung spätestens drei Monate nach Ablauf des angegebenen Nutzungsrechts zu entfernen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

T 5, Magot Waldbeck, geb. Schneider, 23.03.2022; T 7, Heinrich Heinze, 04.05.2022; T 9, Rosemarie Eleonore Rauck, geb. Gießler, und Kurt Gießler (Urne), 16.06.2022.

Auf dem Friedhof Urberach ist zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. D 60, Emma Maria Anna Leise, geb. Kastens, 25.02.2022.

Sollten Grabmale, Einfassungen, Fundamente, sonstige bauliche Anlagen sowie Grabbepflanzung nicht nach drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts ordnungsgemäß entfernt sein, fallen diese entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Rödermark und werden gemäß §§ 36 (3) Friedhofssatzung auf Kosten der bekannten Verfügungsberechtigten durch die Stadt Rödermark abgeräumt.

 

Ablauf der Nutzungsrechte von Gräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten bzw. die Nutzungsrechte der nachfolgend genannten Wahlgräber enden bis zum 30.06.2022. Gemäß § 21 (1) i. V. m. § 21 (9) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber darüber unterrichtet, dass deren jeweiliges Nutzungsrecht gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr weiter erworben bzw. verlängert werden kann. Die Verlängerung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Für den Fall, dass keine Verlängerung erfolgen soll, werden die betreffenden Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Nutzungsrechts zu entfernen. Die sog. Räumung kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die Gräber in den Urnenwänden. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Friedhof Ober-Roden:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

O 84, Heinrich Heberer und Margarethe Heberer, geb. Lehr, 13.01.2022; C 57, Susanna Merget, geb. Hitzel, Julius Merget und Sophia Hitzel (Urne), 21.02.2022; K 56, Katharina Beckmann, geb. Jäger, und Georg Johann Beckmann, 11.07.2022.

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

I Erd 26, Werner Franz Körper, 03.01.2022; Erd A 18,Wilhelm Peter Siebert, 05.02.2022; I Erd 188,Lina Kaiser, geb. Schneider, 18.03.2022; I Erd 70, Josef Krikser und Elisabeth Krikser, geb. Faust, 19.04.2022; I Erd 97, Claudia Kalanke, geb. Brosius, 18.05.2022; Erd B 16, Liesbeth Klara Baum, geb. Hoffmann, 21.05.2022; I Erd 222, Peter Maximilian Kohl und Elfriede Johanna Kohl, geb. Dietz, 23.05.2022; I Erd 44, Jakob Schmitt und Elisabeth Schmitt, geb. Schmitt, 03.06.2022; Erd B 36, Monika Powroslo, geb. Kaufmann, 22.06.2022; Wand B1 3, Heinrich Fenchel, 20.02.2022; Wand D3 25, Heinz Mieth, 26.02.2022; Wand B1 6,Elisabetha Horch, 11.03.2022; Wand B1 5,Ljudevit Wilhelm, 07.05.2022; Wand H1 2,Siegfried Werner Tomczek, 09.05.2022; Wand I3 23,Fabian Kaiser, 28.05.2022; J Wand2 14, Jakob Joseph Frieß und Elisabeth Frieß, geb. Rebel, 10.06.2022.

Weiterhin betroffen ist das Kindergrab F 31, Amadzay, 24.04.2022.

Friedhof Urberach:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. I 11, Johannes Erwin Blickhan, Margarete Blickhan, geb. Lotz, Frieda Dorothea Blickhan, geb. Michel, und Johannes Blickhan (Urne) , 14.02.2022; Allg. N 15, Eva Maria Echl, geb. Blickhan, und Otto Ferdinand Echl, 24.03.2022; Allg. O 3, Maria Anna Reißig, geb. Schirl, und Johann Reißig, 06.04.2022; Park A 16, Heinrich Groh und Susanna Dorothea Groh, geb. Kratz, 07.05.2022; Allg. N 31, Hugo Josef Frank, 10.06.2022.

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park K 3, Ludwig Fenchel und Anna Margareta Fenchel, geb. Müller, 27.02.2022; Park T 20, Anna Elise Minna Friedrich, 19.03.2022; Park T 21, Gertrude Hölterling, geb. Heidelk, 29.04.2022; Park K 13, Emma Klischies, geb. Abromeit, 16.05.2022; Allg. R 34, Rudolf Christ, 26.05.2022; Wand E4 5, Ilse Ruth Ronzheimer-Kretschmer, geb. Ronzheimer, 07.02.202;, Wand E5 27, Gertrud Grill, geb. Rauber, 02.04.2022; Wand E4 4, Mariechen Marquardt, 16.05.2022, Wand E5 4.

 

Rödermark, 06.01.2022

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Friedhofsverwaltung

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