Amtliche Bekanntmachungen vom 5.4.18

|   Stadt Rödermark - NEWS

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 26.03.18 in Rödermark: Waltrudis Ritz, geb. Lenz, 94 Jahre, Grünewaldstr. 32 A

am 27.03.18 in Rödermark: Gerda Pieschl, geb. Kolb, 74 Jahre, Asternweg 5

am 27.03.18 in Rodgau: Gertrude Daum, geb. Zahn, 89 Jahre, Georg-Alois-Rink-Str. 12

am 28.03.18 in Seligenstadt: Barbara Nedelmann, geb. Reinking, 82 Jahre, Obere-Rodener Str. 7

am 29.03.18 in Seligenstadt: Helmut Weindorf, 79 Jahre, Fröbelstr. 3

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr

Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat (beim Seniorenfrühstück), 9.30 Uhr

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags (12.4.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (16.4.)

Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (9.4.)

Café-Treff: mittwochs, 9.30 bis 11.30 Uhr

PC-Hilfe Quartiersgruppe Urberach: letzter Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr, freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 Uhr (20.4.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (24.4.)

 

Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“

Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) wird der Beschluss des Magistrates der Stadt Rödermark zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.

A. Die Bestellung von Herrn Wolfgang Mieth zum Ersten Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ wird mit Wirkung zum 31.03.2018 widerrufen.

B. Die Bestellung von Frau Petra Henkel zur kommissarischen Vertretung der Betriebsleitung wird mit Wirkung zum 31.03.2018 widerrufen.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ ab dem 01. April 2018 aus zwei Betriebsleitern und vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ kommt jedem Betriebsleiter für seinen zugewiesenen Geschäftsbereich Einzelbefugnis zu.

Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt ab dem 01.04.2018 durch:

A. Frau Petra Henkel als Betriebsleitung für den Geschäftsbereich A

(Finanzen/Administration; Gebäudewirtschaft; Badehaus)

B. Herrn Wolfgang Mieth als Betriebsleitung für den Geschäftsbereich B.

(Abfall; Abwasser; Betriebshof)

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein.

Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.

Bei tatsächlicher Verhinderung werden diese stellvertretend abgegeben:

für den

- Geschäftsbereich A durch Herrn Dr. Ludwig Schwab

- Geschäftsbereich B durch Herrn Martin Schallmayer

Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch zwei Betriebsleiter oder durch einen Betriebsleiter zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern , Bürgermeister

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