Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 26.03.18 in Rödermark: Waltrudis Ritz, geb. Lenz, 94 Jahre, Grünewaldstr. 32 A
am 27.03.18 in Rödermark: Gerda Pieschl, geb. Kolb, 74 Jahre, Asternweg 5
am 27.03.18 in Rodgau: Gertrude Daum, geb. Zahn, 89 Jahre, Georg-Alois-Rink-Str. 12
am 28.03.18 in Seligenstadt: Barbara Nedelmann, geb. Reinking, 82 Jahre, Obere-Rodener Str. 7
am 29.03.18 in Seligenstadt: Helmut Weindorf, 79 Jahre, Fröbelstr. 3
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat (beim Seniorenfrühstück), 9.30 Uhr
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags (12.4.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (16.4.)
Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (9.4.)
Café-Treff: mittwochs, 9.30 bis 11.30 Uhr
PC-Hilfe Quartiersgruppe Urberach: letzter Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr, freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 Uhr (20.4.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (24.4.)
Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“
Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) wird der Beschluss des Magistrates der Stadt Rödermark zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.
A. Die Bestellung von Herrn Wolfgang Mieth zum Ersten Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ wird mit Wirkung zum 31.03.2018 widerrufen.
B. Die Bestellung von Frau Petra Henkel zur kommissarischen Vertretung der Betriebsleitung wird mit Wirkung zum 31.03.2018 widerrufen.
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ ab dem 01. April 2018 aus zwei Betriebsleitern und vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ kommt jedem Betriebsleiter für seinen zugewiesenen Geschäftsbereich Einzelbefugnis zu.
Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt ab dem 01.04.2018 durch:
A. Frau Petra Henkel als Betriebsleitung für den Geschäftsbereich A
(Finanzen/Administration; Gebäudewirtschaft; Badehaus)
B. Herrn Wolfgang Mieth als Betriebsleitung für den Geschäftsbereich B.
(Abfall; Abwasser; Betriebshof)
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein.
Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.
Bei tatsächlicher Verhinderung werden diese stellvertretend abgegeben:
für den
- Geschäftsbereich A durch Herrn Dr. Ludwig Schwab
- Geschäftsbereich B durch Herrn Martin Schallmayer
Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch zwei Betriebsleiter oder durch einen Betriebsleiter zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern , Bürgermeister