Amtliche Bekanntmachungen vom 4.1.19

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 18.12.18 in Hanau: Erika Gawliczek, geb. Frank, 79 Jahre, Borngasse 19

am 20.12.18 in Münster: Christa Schickedanz, geb. Huß, 79 Jahre, Mainzer Str. 20, Münster

am 21.12.18 in Rödermark: Manfred Janke, 67 Jahre, Schillerstr. 12 A

am 23.12.18 in Rödermark: Anna Fischer, geb. Jäger, 86 Jahre, Am Seewald 21

am 26.12.18 in Gießen: Luise Karawassilis, geb. Offergeld, 65 Jahre, Edith-Stein-Weg 19 A

am 30.12.18 in Rödermark: Hedwig Paul, geb. Zeidler, 96 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 31.12. 18 in Rödermark: Angelika Schierz, geb. Beckmann, 71 Jahre, Ahornstr. 28

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Quartiersmanagerin Andrea Sobanski ist ab dem 11. Januar wieder zu sprechen. Die Senioren- und Sozialberatung (alle zwei Wochen montags, 9 bis 12.30 Uhr) findet ab dem 8. Januar wieder statt. Die Gruppen und Vereine treffen sich in den Weihnachtsferien nach Absprache.

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags 14.15 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (10.1.)

Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (17.1.)

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (7.1.)

Die Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die Café-Treffs beginnen erst nach den Weihnachtsferien wieder.

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 7. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 8. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 9. Januar

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 14. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 15. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 16. Januar

Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender/Abfallratgeber zu entnehmen.

In die Restabfalltonnen dürfen keine Sonderabfälle, Bauschutt, Verpackungen mit dem grünen Punkt und Wertstoffe (z. B. Papier, Glas, Weißblech, Grünschnitt etc.) eingefüllt werden. Die Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet.

In die Bioabfalltonne gehören alle Materialien, die organisch-natürlichen Ursprungs sind. Es dürfen keine Verpackungsmaterialien, Glas, Erde, Sand, Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel, Steine, Bauschutt und Mörtel, Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Tampons und Binden, Plastiktüten und Sonderabfälle sowie Lebensmittel aus Gastronomiebetrieben oder Kantinen in die Biotonnen gefüllt werden.

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht entleerte Restabfall- oder Biotonnen müssen mit Angabe der Gefäßnummer spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 10. Januar

Bezirke C und D: Donnerstag, 17. Januar

Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).

Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte u. Ä. Das Altpapier ist gebündelt, gut sichtbar in Kartons gefüllt oder in einem mit Altpapier-Aufkleber gekennzeichneten fahrbaren Abfall-Normbehälter vor den Grundstücken auf dem Bürgersteig oder am äußersten Fahrbahnrand zu deponieren. Beschichtete, klebende, nassfeste Papiere (z. B. Milchtüten, Fruchtsaftkartons, Etiketten, Tapeten und Papiersäcke) werden bei der Altpapiersammlung nicht mitgenommen. Das Papier ist vor den Grundstücken auf dem Bürgersteig oder am äußersten Fahrbahnrand zu deponieren.

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 15. Januar

Bezirk 2: Mittwoch,16. Januar

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 15. Januar, von 10.30 bis 15.00 Uhr in Urberach, Festplatz, und

von 16.00 bis17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Weihnachtsbäume werden abgeholt

Die Stadt bietet wieder die Möglichkeit an, abgeschmückte Weihnachtsbäume vom Gehweg vor der Haustür abholen zu lassen:

Bezirk A: Dienstag, 8. Januar

Bezirke D und E: Mittwoch, 9. Januar

Bezirke B und C:, Donnerstag, 10. Januar

Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes werden mit Unterstützung eines Transportunternehmens jeweils ab 7.00 Uhr unterwegs sein und die bereitgestellten Weihnachtsbäume einsammeln. Um eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten zu können, müssen die Bäume restlos abgeschmückt sein. Sie sind vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – soweit keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Nicht abgeholte Bäume müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Rathaus Urberach, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

 

Tierseuchenkasse

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse hat für das Jahr Haushaltsjahr 2019 eine neue Beitragssatzung beschlossen. Die Satzung liegt im Rathaus Ober-Roden, Zimmer 208, vom 7. bis 11. Januar zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.

 

Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer

für das Kalenderjahr 2019 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 9 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark

Für das Kalenderjahr 2019 gelten die Hebesätze von 200 % für die Grundsteuer A und 540 % für die Grundsteuer B weiterhin. Die Steuersätze für die Hundesteuer sowie die bisherigen Hundesteuermarken gelten ebenfalls weiter.

Für alle Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018, am 01.01.2018, veranlagten Höhe festgesetzt. Abgabenschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben, erhalten einen neuen Bescheid.

Die Abfallgebührenbescheide 2019 mit der Abrechnung für das Jahr 2018 und den Abschlagszahlungen 2019 werden im Januar 2019 an die Eigentümer bzw. Zustellungs-bevollmächtigten geschickt.

Die Abgaben für das Kalenderjahr 2019 sind mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai,

15. August und 15. November 2019 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 9 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2019 in einem Betrag am 1. Juli 2019 fällig.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2019 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze oder die Hundesteuer geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer hat für die Abgabepflichtigen die gleiche Rechtswirkung, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, angefochten werden.

Rödermark, 04.01.2019

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Räumung von Reihengräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten in den nachfolgend genannten Reihengräber (§ 18 Friedhofssatzung) enden bis zum 30.06.2019. Gemäß § 20 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 30.06.2019 zu entfernen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

L 29, Helene Janßen, geb. Wallmann, 01.01.2019; L 34, Uwe Herbert Seefeldt, 10.01.2019; L 62, Sophia Schneider, geb. Hitzel, 07.02.2019; L 33, Auguste Kiefer, 13.02.2019; C Reihe 18, Konrad Karl, 19.02.2019; L 63, Gertrude Keller, geb. Jäger, 21.03.2019; L 31, Uwe Müller, 12.04.2019; L 64, Anna Maria Katharina Peters, geb. Pannhausen, 13.04.2019; L 65, Emilie Schreck, geb. Lorey, 19.04.2019; L 30 Dieter Bernhard Schönemann, 11.06.2019; L 28, Maria Martha Charlotte Heißler, 28.06.2019.

Auf dem Friedhof Urberach sind zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. D 35, Anna Maria Kraus, geb. Gensert, 04.05.2019; Park C 16, Friedrich Rosstäuscher, 20.05.2019.

Sollten Grabmale, Einfassungen, Fundamente, sonstige bauliche Anlagen sowie Grabbepflanzung nicht nach drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts ordnungsgemäß entfernt sein, fallen diese entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Rödermark und werden gemäß §§ 36 (3) Friedhofssatzung auf Kosten der bekannten Verfügungsberechtigten durch die Stadt Rödermark abgeräumt.

 

Ablauf der Nutzungsrechte von Gräbern

auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten bzw. die Nutzungsrechte der nachfolgend genannten Wahlgräber enden bis zum 30.06.2019.

Gemäß § 21 (1) i. V. m. § 21 (9) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten dieser Gräber darüber unterrichtet, dass deren jeweiliges Nutzungsrecht gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr weiter erworben bzw. verlängert werden kann. Die Verlängerung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Für den Fall, dass keine Verlängerung erfolgen soll, werden die betreffenden Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabmalanlagen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 30.06.2019 zu entfernen. Die sog. Räumung kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Friedhof Ober-Roden:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

H 6, Johann Schrod und Elisabetha Schrod, geb. Winter; 14.03.2019, H 47, Johann Beckmann, 05.04.2019; M 83, Johann Baptist Hitzel und Gertrude Hitzel, geb. Mieth, 08.04.2019; C 63, August Franz Schunk, 26.04.2019; L Fam. 35, Christian Reinhold Groh, 13.05.2019; M 54, Familie Köhler, 25.05.2019; D Fam. 24, Katharina Elisabeth Henn und Johannes Dieter Schmitt, 07.06.2019; H 83, Gertrud Duda, geb. Michalsky, 07.06.2019; F 40, Ali Yildirim, 15.05.2019; F 3, Karsten Michael Hauff, 03.06.2019

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

I Erd 68, Karl Schunk, 19.01.2019; I Erd 175, Gertrud Beers, geb. Föllmer, 11.02.2019; Erd A 1, Wolfgang Richard Friedrich Schulze, 08.03.2019; I Erd 169, Michael Joseph Heppel und Maria Anna Heppel, geb. Euler, 22.04.2019; I Erd 45, Johann Baptist Hornung und Anna Maria Lehr, geb. Wilzbach, 05.05.2019; Erd A 9, Ingrid Helga Schudera, geb. Becker, 16.06.2019; Erd A 2, Amalia Miehs, geb. Prihoda, 23.06.2019; Wand D1 5, Konrad Schilling und Ilse Schilling, geb. Wentz, 04.01.2019; Wand H3 22, Helmut Stallmayer, 14.01.2019; Wand E1 1, Margarete Hitzel, geb. Ruppel, 04.03.2019; Wand A2 13, Nazzareno Galanti, 08.03.2019; Wand G1 4, Karl Heinz Schröer, 14.03.2018; Wand D1 4, Frieda Christina Correll, geb. Duttine, 14.04.2019; Wand D1 6, Bernhard Böhm, 27.04.2019; Wand D2 18, Georg Klaus Gotta, 02.05.2019

Friedhof Urberach:

Folgende Gräber für Sargbestattungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. K 26, Herbert Malessa sowie Wilhelm und Maria Spiewak, 23.01.2019; Allg. J 19, Familien Koob und Schumann, 18.03.2019; Park G 14, Wolfgang Wons, 12.04.2019; Park G 15, Wolfgang Metzger, 13.04.2019; Park G 16, Anna Margaretha Catta, geb. Auth, 11.05.2019; Park G 32, Georg Vetter, 28.05.2019; Allg. A 11, Familie Ziegler, 13.06.2019; Park Q 6, Kind Ahmad, 14.01.2019

Folgende Gräber für Urnenbeisetzungen sind betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Park K 2, Renate Liebich, geb. von Stockum, 31.01.2019; Allg. R 14, Siegfried Wilhelm Weber, 13.02.2019; Allg. R 20, Ingrid Albine Metz, geb. Paul, 19.04.2019; Wand E4 7, Heinz Rau, 20.01.2019; Wand E5 30, Rudolf Bauer, 14.02.2019; Wand E3 3, Georg Philipp Gerhard und Luise Elsa Frieda Gerhard, geb. Kuhut, 26.04.2019; Wand E2 5, Anna Weißkopf, geb. Stark, 19.05.2019; Wand E5 1, Ernst-Otto Werner Jürgen Meissner, 13.06.2019

Rödermark, 04.01.2019

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Friedhofsverwaltung

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