Amtliche Bekanntmachungen vom 4. März 2021

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Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 22.02.21 in Dreieich: Christa Lüdke, geb. Helfinger, 84 Jahre, früher Ruwerweg 2

am 25.02.21 in Langen: Susanna Müller, geb. Köhler, 94 Jahre, früher Im Taubhaus 62

am 25.02.21 in Rödermark: Eva-Maria Gotta, geb. Maul, 83 Jahre, Am Wiesengrund 5

am 28.02.21 in Rödermark: Klothilde Hoch, geb. Fischer, 90 Jahre, Robert-Bloch-Str. 42

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidt@roedermark.de

 

Abfuhrtermine

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 8. März

Bezirke B und C: Dienstag, 9. März

Bezirk A: Mittwoch, 10. März

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Samstag, dem 13. März, von 08.00 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Jagdgenossenschaftsversammlung

hier: Jagdbezirk Rödermark/Urberach

Die Genossenschaftsversammlung des Jagdbezirks Rödermark/Urberach wird für Montag, den 22. März 2021, 20.00 Uhr, Raum Tramin (3. Stock) des Rathauses Urberach, einberufen. In der an diesem Tag stattfindenden Genossenschaftsversammlung können unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen wirksame Beschlüsse gefasst werden (§ 8 der Satzung). Auswärtige Jagdgenossen haben sicherzustellen, dass sie von der Einladung Kenntnis erhalten (§ 7 der Satzung).

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Feststellung der Beschlussfähigkeit

3) Tätigkeitsbericht des Vorstandes

4) Entlastung des Jagdvorstandes

5) Verwendung des Jagderlöses

6) Wahl des stellv. Jagdvorstandes

7) Verschiedenes

 

Der Jagdvorstand

Jörg Rotter , Bürgermeister

 

Jagdgenossenschaftsversammlung

hier: Jagdbezirke Rödermark/Ober-Roden Süd und Nord

Die gemeinschaftliche Genossenschaftsversammlung der oben genannten Bezirke wird für Mittwoch, den 24. März 2021, 20:00 Uhr, Graf-Reinhard-Saal der Kulturhalle, einberufen. In der an diesem Tag stattfindenden Genossenschaftsversammlung können unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen wirksame Beschlüsse gefasst werden (§ 8 der Satzung). Auswärtige Jagdgenossen haben sicherzustellen, dass sie von der Einladung Kenntnis erhalten (§ 7 der Satzung).

Tagesordnung:

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Feststellung der Beschlussfähigkeit

3) Tätigkeitsbericht des Vorstandes

4) Entlastung des Vorstandes

5) Verwendung des Jagderlöses

6) Wahl des Jagdvorstandes und des stellvertretenden Jagdvorstandes

7) Wahl des Jagdgenossenschaftsausschusses Süd und Nord

8) Verschiedenes

 

Der Jagdvorstand

Andrea Schülner , Erste Stadträtin

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