Amtliche Bekanntmachungen vom 27.6.2019

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 06.06.19 in Nidda: Astrid Brückner, geb. Schäfer, 42 Jahre, Karl-May-Weg 7

am 17.06.19 in Babenhausen: Siggi Zarske, 92 Jahre, Ostring 48, Babenhausen

am 18.06.19 in Langen: Alfons Schrod, 84 Jahre, Dürerstr. 20

am 19.06.19 in Rödermark: Bernd Massoth, 49 Jahre, Adolph-Kolping-Str. 6

am 23.06.19 in Rödermark: Anton Tschischka, 76 Jahre, Hauptstr. 69

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (7.7.)

Familienangebote

Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (1.7.)

Montags, 15 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10 Uhr: Seniorengymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

MS-Selbsthilfegruppe

„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Sommerferien

Die Angebote für Kinder und Jugendliche fallen bis einschließlich 7. August aus. Auch das Seniorenfrühstück und der Handarbeitskreis finden nicht statt. Das Frauenfrühstück (erster Dienstag im Monat ab 9.30 Uhr), der Café-Treff für Frauen (dienstags ab 9.30 Uhr) und der Café-Treff (mittwochs ab 17 Uhr) machen Pause bis zum 19. Juli. Die Senioren- und Sozialberatung entfällt bis zum 19. Juli. Die Sprechstunde der Quartiersmanagerin findet im August wieder statt. Der Offene Baby-Treff und der Krabbeltreff pausieren bis einschließlich 17. Juli und finden ab dem 18. Juli im Pavillon der Villa Kunterbunt statt.

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Markttag „midde noi“

Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages in der gesamten Stadt Rödermark

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtgebiet Rödermark folgende

Allgemeinverfügung:

1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark anlässlich der Veranstaltung „Midde Noi“ am Sonntag, den 30. Juni 2019, von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, für den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.

2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Heimatblatt, in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Kommunen aus

Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen

berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis

zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Bisher fand im Jahr 2019 ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen.

Der Markttag „Midde Noi“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.

Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Ober-Roden nach dem HLöG zu genehmigen.

Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Stadt auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen.

Rechtsbehelfsbelehrung :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch

beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.

 

Rödermark, den 24.06.2019

Roland Kern, Bürgermeister

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