Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 10.10.2017 in Langen: Wolfgang Welz, 77 Jahre, Am Entenweiher 3
am 10.10.2017 in Langen: Stefanie Pogadl, geb. Daumer, 96 Jahre, Am Rollwald 37, Rodgau
am 17.10.17 in Rödermark: Carlo Bornholt, 65 Jahre, Ameisenheckenweg 3
am 18.10.17 in Langen: Helga Hinkel, geb. Uhrig, 92 Jahre, Ober-Rodener Str. 7
am 18.10. 17 in Offenbach: Annette Scharf, geb. Geist, 58 Jahre, Mainzer Str. 62
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr
Angebote
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (6. 11.)
Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Saz-Kurs: montags, 17 Uhr
PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr
Angebote für Jugendliche
Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr
Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14.30 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 18 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Internationales Frühstück 50+: alle 14 Tage freitags, 9.30 Uhr (3.11.)
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 30. Oktober
Bezirke B und C: Mittwoch, 1. November
Bezirk A: Donnerstag, 2. November
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 6. November
Bezirke B und C: Dienstag, 7. November
Bezirk A: Mittwoch, 8. November
Altpapier
Bezirk E: Freitag, 3. November
Bezirk A: Donnerstag, 9. November
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 7. November
Bezirk 2: Mittwoch, 8. November
Abfuhr von Gartenabfällen
Kompostierfähige Gartenabfälle aus Haushaltungen lassen die Kommunalen Betriebe auch in diesem Herbst wieder vor der Haustür abholen. Folgende Termine sind vorgesehen:
Bezirk A: Montag, 6. November
Bezirke D und E: Dienstag, 7. November
Bezirke B und C: Mittwoch, 8. November
Grundsätzlich werden alle kompostierfähigen Gartenabfälle mitgenommen, nicht aber Wurzelstümpfe und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm. Äste sollten nicht länger als 1 m sein und sind gebündelt auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Laub, Gras und sonstige Kleinmaterialien dürfen nur in Papiersäcken bereitgestellt werden.
Der Grünschnitt muss ab 6 Uhr an der Straße bereitstehen!
Grünabfall und Altstoffe: Geänderte Öffnungszeiten
Mit Beginn des Monats November und der bevorstehenden Winterzeit ist die städtische Grünabfall- und Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße
mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 14.00 Uhr
geöffnet. Diese Regelung gilt bis einschließlich März.
Weitere Auskünfte und Informationen erteilen die Mitarbeiter der Kommunalen Betriebe, Telefon 911-956, -957, -955, können aber auch dem Abfallratgeber entnommen werden.
Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“
im Stadtteil Ober-Roden; hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden ist von der Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2017 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan kann mit der zugehörigen Begründung im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer-Nr.102, während der Dienststunden eingesehen werden:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 18 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12. Die genaue Abgrenzung kann der hier herunterladbaren Karte entnommen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 u. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rödermark unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hingewiesen wird:
a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Rödermark, den 26.10.2017
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Erster Stadtrat
Herbstmarkt in Urberach
Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rödermärker Stadtteil Urberach
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rödermärker Stadtteil Urberach folgende
Allgemeinverfügung:
1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach, in dem nachfolgend aufgeführten Bereich anlässlich der Veranstaltung „Herbstmarkt“ am Sonntag, den 29. Oktober 2017, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.
2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
4. Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Neuen Heimatblatt, in Kraft.
5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich öffentliche Ordnung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Drei Sonntagsöffnungen fanden im Jahr 2017 bereits am 26. März, 21. Mai und am 25. Juni statt. Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Der Markttag „Herbstmarkt“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.
Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Urberach nach dem HLöG zu genehmigen.
Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Gemeinde auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.
Rödermark, den 26.10.2017
Roland Kern, Bürgermeister
Kinder- und Jugendsprechstunde
Zur nächsten Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, den 2. November, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.
Rotter, Erster Stadtrat
Ortsgericht Urberach
Ortsgerichtsvorsteher Peter Müller ist nach Terminvereinbarung unter Telefon 5810 donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr zu sprechen.