Amtliche Bekanntmachungen vom 26.10.17

|   Stadt Rödermark - NEWS

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 10.10.2017 in Langen: Wolfgang Welz, 77 Jahre, Am Entenweiher 3

am 10.10.2017 in Langen: Stefanie Pogadl, geb. Daumer, 96 Jahre, Am Rollwald 37, Rodgau

am 17.10.17 in Rödermark: Carlo Bornholt, 65 Jahre, Ameisenheckenweg 3

am 18.10.17 in Langen: Helga Hinkel, geb. Uhrig, 92 Jahre, Ober-Rodener Str. 7

am 18.10. 17 in Offenbach: Annette Scharf, geb. Geist, 58 Jahre, Mainzer Str. 62

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr

Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr

Angebote

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (6. 11.)

Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr

Saz-Kurs: montags, 17 Uhr

PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Angebote für Jugendliche

Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr

Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14.30 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 18 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Internationales Frühstück 50+: alle 14 Tage freitags, 9.30 Uhr (3.11.)

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 30. Oktober

Bezirke B und C: Mittwoch, 1. November

Bezirk A: Donnerstag, 2. November

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 6. November

Bezirke B und C: Dienstag, 7. November

Bezirk A: Mittwoch, 8. November

Altpapier

Bezirk E: Freitag, 3. November

Bezirk A: Donnerstag, 9. November

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 7. November

Bezirk 2: Mittwoch, 8. November

 

Abfuhr von Gartenabfällen

Kompostierfähige Gartenabfälle aus Haushaltungen lassen die Kommunalen Betriebe auch in diesem Herbst wieder vor der Haustür abholen. Folgende Termine sind vorgesehen:

Bezirk A: Montag, 6. November

Bezirke D und E: Dienstag, 7. November

Bezirke B und C: Mittwoch, 8. November

Grundsätzlich werden alle kompostierfähigen Gartenabfälle mitgenommen, nicht aber Wurzelstümpfe und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm. Äste sollten nicht länger als 1 m sein und sind gebündelt auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Laub, Gras und sonstige Kleinmaterialien dürfen nur in Papiersäcken bereitgestellt werden.

Der Grünschnitt muss ab 6 Uhr an der Straße bereitstehen!

 

Grünabfall und Altstoffe: Geänderte Öffnungszeiten

Mit Beginn des Monats November und der bevorstehenden Winterzeit ist die städtische Grünabfall- und Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße

mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 14.00 Uhr

geöffnet. Diese Regelung gilt bis einschließlich März.

Weitere Auskünfte und Informationen erteilen die Mitarbeiter der Kommunalen Betriebe, Telefon 911-956, -957, -955, können aber auch dem Abfallratgeber entnommen werden.

 

Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“

im Stadtteil Ober-Roden; hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

 

Der Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden ist von der Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2017 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan kann mit der zugehörigen Begründung im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer-Nr.102, während der Dienststunden eingesehen werden:

montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 18 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12. Die genaue Abgrenzung kann der hier herunterladbaren Karte entnommen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.      eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 u. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rödermark unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hingewiesen wird:

a)    auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie

b)    auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

 

Rödermark, den 26.10.2017

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Erster Stadtrat

 

Herbstmarkt in Urberach

Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rödermärker Stadtteil Urberach

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rödermärker Stadtteil Urberach folgende

 

Allgemeinverfügung:

1.         Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen   Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach, in dem nachfolgend aufgeführten Bereich anlässlich der Veranstaltung „Herbstmarkt“ am Sonntag, den 29. Oktober 2017, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.

2.         Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

3.         Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des    Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4.         Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Neuen Heimatblatt, in Kraft.

5.         Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

6.         Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich öffentliche Ordnung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

 

Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Drei Sonntagsöffnungen fanden im Jahr 2017 bereits am 26. März, 21. Mai und am 25. Juni statt. Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Der Markttag „Herbstmarkt“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.

Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Urberach nach dem HLöG zu genehmigen.

Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Gemeinde auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische  Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.

 

Rödermark, den 26.10.2017

Roland Kern, Bürgermeister

 

Kinder- und Jugendsprechstunde

Zur nächsten Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, den 2. November, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.

Rotter, Erster Stadtrat

 

Ortsgericht Urberach

Ortsgerichtsvorsteher Peter Müller ist nach Terminvereinbarung unter Telefon 5810 donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr zu sprechen.

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