Amtliche Bekanntmachungen vom 24. September 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:
am 12.09.20 in Offenbach: Christine Baumgartl, geb. Eckhardt, 100 Jahre
am 15.09.20 in Rödermark: Inge Schulz, geb. Bender, 76 Jahre, Eichenweg 12
am 16.09.20 in Rödermark: Waltraud Jäger, geb. Resch, 85 Jahre, Donaustraße 27
am 18.09.20 in Rödermark: Hans Joachim Pratsch, 87 Jahre, Röntgenstraße 14
am 18.09.20 in Bad Füssing: Heinz-Günther Gotta, 76 Jahre, Rheinstraße 15

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Für den Rathausbesuch müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) und die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden wieder im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mundschutz möglich.

 

Seniorengymnastik

Christa Wolter bietet Seniorengymnastik und Bewegungsübungen an – natürlich unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. An den Terminen hat sich nichts geändert: mittwochs von 9.30 bis 10.30 Uhr in der Halle Urberach und von 11.15. bis 12.15 Uhr im Rothaha-Saal des Bücherturms in Ober-Roden. Anmeldungen nimmt die Kursleiterin unter Telefon 90880 entgegen. Unter dieser Nummer steht sie auch für nähere Informationen zur Verfügung.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidtroedermark.de

Familienangebote

Eltern-Baby-Treff: freitags, 9.30 Uhr, gerade Kalenderwochen; Anmeldung erforderlich unter eltern.baby.treffgmail.com

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 18 Uhr

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Dienstag, 29. September
Bezirke B und C: Mittwoch, 30. September
Bezirk A: Donnerstag, 1. Oktober
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 5. Oktober
Bezirke B und C: Dienstag, 6. Oktober
Bezirk A: Mittwoch, 7. Oktober
Altpapier
Bezirk E: Freitag, 2. Oktober
Bezirk A: Donnerstag, 8. Oktober
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 6. Oktober
Bezirk 2: Mittwoch, 7. Oktober


Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter
, Bürgermeister

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

 

B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungsplanes B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit

vom 05.10.2020 bis 20.11.2020

auf der Homepage der Stadt Rödermark (gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz/ PlanSiG) unter folgender Adresse: https://roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt-stadtwald/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ öffentlich ausgelegt. Aufgrund der unvollständigen Auslegung der Unterlagen gemäß § 4a Abs.4 BauGB auf der Homepage der Stadt Rödermark wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der o.g. Internetseite der Stadt Rödermark eingesehen bzw. abgerufen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Während der unten genannten Dienststunden besteht die Möglichkeit unter den Telefonnummern 06074 911-219 sowie -716 Auskunft über den Bebauungsplanentwurf zu erhalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: thomas.papproedermark.de

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark oder bei der Stadtverwaltung abzugeben. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist ausgeschlossen.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103 während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist dabei während der o.g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung (06074 911-219 oder -716) möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße.
Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.
Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. die man sich hier> herunterladen kann.

Beabsichtigte Planung

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG–Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan Nr. 5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser setzt planungsrechtlich hier bislang ein „Gewerbegebiet“ fest.


Rödermark, den 24.09.2020
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Jörg Rotter
, Bürgermeister

 

Vergnügungssteuersatzung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 15.09.2020 die folgende Satzung beschlossen:


Satzung zur Aufhebung der Satzung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der
Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung)

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark in der Fassung vom 23.03.2020, in Kraft seit dem 1. Juli 2020, wird rückwirkend zum 1. Juli 2020 aufgehoben.

Artikel II

Die vorstehende Aufhebungssatzung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Rödermark, den 16.09.2020
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Jörg Rotter
, Bürgermeister

 

 

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