Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 16.11.2017 in Rödermark: Alfred Völz, 91 Jahre, Eichendorffstraße 11
am 16.11.17 in Rödermark: Günter Rebel, 69 Jahre, An der Bleiche 3
am 17.11.17 in Offenbach: Heinz Pins, 81 Jahre, Gebrüder-Grimm-Str. 21
am 18.11.17 in Seligenstadt: Dorothea Spahn, geb. Murmann, 76 Jahre, Heinrich-Heine-Str. 28
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr
Angebote
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (4. 12.)
Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Saz-Kurs: montags, 17 Uhr
PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr
Angebote für Jugendliche
Fahrradwerkstatt: freitags, 15 Uhr
Offener Treff mit Koch-AG: donnerstags und freitags, 16 bis 22 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14.30 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 18 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Internationales Frühstück 50+: alle 14 Tage freitags, 9.30 Uhr (1.12.)
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 27. November
Bezirke B und C: Dienstag, 28. November
Bezirk A: Mittwoch, 29. November
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 4. Dezember
Bezirke B und C: Dienstag, 5. Dezember
Bezirk A: Mittwoch, 6. Dezember
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 30. November
Bezirk A: Donnerstag, 7. Dezember
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 5. Dezember
Bezirk 2: Mittwoch, 6. Dezember
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 29. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Straße / Sackgasse.
Sonderabfälle in Kleinmengen können auch an den im Entsorgungsfahrplan (Rückseite Abfuhrkalender) angegebenen Samstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr am Müllheizkraftwerk Offenbach, Dietzenbacher Straße, abgegeben werden.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden (möglichst nur unvermischt und in Originalbehältern): Chemikalien, Frittieröl, Farben und Lacke, Haarsprays, Kosmetika, Pflanzenschutzmittel, Putz- und Scheuermittel, Säure- und Laugenreste etc.
Nicht mitgenommen werden Altöl, Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Auslegung eines Bebauungsplans
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A20.8 „In der Plattenhecke 2a“; hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) – das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert wurde – in der Zeit vom
01.12.2017 bis 12.01.2018
im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13 - 17, Zimmer Nr. 102 während der folgenden Dienststunden erneut öffentlich ausgelegt:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 18 Uhr.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans nebst Begründungsentwurf können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Der Geltungsbereich umfasst Flächen im Bereich des Anwesens „In der Plattenhecke 2a“, der angrenzenden Trinkbornschule sowie der im Nordwesten angrenzenden Straße „In der Plattenhecke“. Es handelt sich dabei um die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 484 (teilweise), Nr. 485/11 und Nr.485/14 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung kann der Karte entnommen werden, die man hier downloaden kann.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des genannten Zeitraums der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Aufstellung des Lärmaktionsplans der dritten Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt/ Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken; hier: Bekanntmachung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
Nach § 47 d Abs. 2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach
§ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen, als auch an nicht lärmkartierten Straßen, einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien: www.beteiligung-lap-hessen.de, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
Darmstadt, 20. November 2017
III 33.3 – 66 i 04.01
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Kinder- und Jugendsprechstunde
Zur nächsten Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, 7. Dezember, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.
Rotter, Erster Stadtrat
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 05.12.2017, 19:30 Uhr, mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1:
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 4 Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung; Vorlage: FDP/0211/17
TOP 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch; Vorlage: VO/0241/17
TOP 6 Widmung von Straßen; Vorlage: VO/0254/17
TOP 7 Gesamtabschluss 2016; Vorlage: VO/0252/17
TOP 8 Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme; Vorlage: VO/0255/17
TOP 9 Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen; Vorlage: VO/0072/17
TOP 9.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen; Vorlage: FDP/0144/17
TOP 10 Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation; Vorlage: CAL/0259/17
TOP 11 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS); Vorlage: VO/0256/17
TOP 12 Neuwahl von drei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden); Vorlage: VO/0249/17
TOP 13 Jahresabschluss 2016 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark; Vorlage: VO/0190/17
TOP 14 Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine; Vorlage: VO/0201/17
TOP 15 Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung; Vorlage: VO/0235/17
TOP 16 Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Radweges Messenhausen – S-Bahnstation Dietzenbach, Vorlage: SPD/0258/17
Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher