Amtliche Bekanntmachungen vom 22.3.18

|   Stadt Rödermark - NEWS

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 15.03.18 in Rödermark: Johann Schuh, 91 Jahre, Friedrich-Ebert-Straße 27

am 15.03.18 in Rödermark: Waltraud Pálinkás, geb. Schagen, 77 Jahre, Carl-Zeiss-Straße 30

am 18.03.18 in Offenbach am Main: Christine Weisz, geb. Kovar-Zechmeister, 91 Jahre, Ober-Rodener-Straße 7

am 18.03.18 in Seligenstadt: Dorothea Weber, geb. Fischer, 82 Jahre, Gartenstraße 5

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr (fällt in den Osterferien aus)

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr

Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat (beim Seniorenfrühstück), 9.30 Uhr

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags (22.3.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (16.4.)

Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (9.4.)

PC-Hilfe Quartiersgruppe Urberach: letzter Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Literaturnachmittag: letzter Sonntag im Monat (25.3.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr, freitags, 15 bis 21 Uhr (fällt in der ersten Ferienwoche aus)

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr (fällt in den Osterferien aus)

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr (fällt in den Osterferien aus)

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr (fällt in den Osterferien aus)

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 Uhr (20.4.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (27.3.)

Ü-60-Café: einmal im Monat, sonntags, 15 bis 17 Uhr (29.4.)

 

Standesamt nicht besetzt

Wegen der Frühjahrstagung aller Standesbeamten des Kreises Offenbach, an der auch die Mitarbeiterinnen aus Rödermark teilnehmen, ist das Standesamt am Donnerstag, dem 22. März, nicht besetzt.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern , Bürgermeister

 

Kinder- und Jugendsprechstunde

Zur nächsten Sprechstunde für Kinder und Jugendliche lädt Erster Stadtrat Jörg Rotter für Donnerstag, den 5. April, von 15 bis 17 Uhr in sein Büro im Rathaus Urberach ein. Kinder und Jugendliche, die sich mit dem Ersten Stadtrat über ihre Wünsche oder Probleme unterhalten möchten, sollten sich unter Telefon 06074 911-801 anmelden.

Rotter , Erster Stadtrat

 

Allgemeinverfügung für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages in der gesamten Stadt Rödermark

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVGI. I, S. 606) in der derzeit gültigen Fassung ergeht für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtgebiet Rödermark folgende

Allgemeinverfügung:

1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Rödermark anlässlich der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am Sonntag, den 25. März 2018, von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, für den geschäftlichen Kundenverkehr offen gehalten werden.

2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

3. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Diese Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Rödermark, dem Heimatblatt, in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 6 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Bisher fand im Jahr 2018 noch kein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Stadt Rödermark macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen weiteren Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Der Markttag „Frühlingsmarkt“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in diesem Jahr wieder mit einem erheblichen Besucherandrang zu rechnen, für die die geöffneten Ladengeschäfte weitere Möglichkeiten der Versorgung bieten.

Die Veranstaltung bildet somit den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte im Stadtteil Rödermark Urberach nach dem HLöG zu genehmigen.

Die publikumsintensive öffentliche Veranstaltung stellt nach Prüfung und Abwägung des Einzelfalls einen begründeten Anlass für den Ausnahmefall einer sonntäglichen Ladenöffnung im Sinne des § 6 HLöG dar. Die Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung im Sinne vorgenannter Rechtsvorschrift sind auch nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Gemeinde auf der einen und der Arbeitnehmersituation auf der anderen Seite als gegeben anzusehen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da im Vorfeld einer Sonntagsöffnung unter Einhaltung aller relevanten Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens des Veranstalters und der teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte unabdingbar sind. Diese setzen eine entsprechende Planungssicherheit voraus, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde jedoch die Verfügung in ihrem Sinngehalt und ihrer Zielsetzung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Sonntagsöffnung zunichtemachen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Wegen des angeordneten Sofortvollzuges haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, kann auf Antrag den angeordneten Sofortvollzug aussetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.

gez.

Roland Kern, Bürgermeister

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