Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 06.04.19 in Offenbach: Heinz-Dieter Bahl, 74 Jahre, Waldstr. 22
am 08.04.19 in Rödermark: Gerda Köhler, geb. Jans, 92 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 42
am 10.04.19 in Rödermark: Elisabetha Rosenkranz, geb. Gensert, 97 Jahre, Mühlengrund 3
am 10.04.19 in Rödermark: Reinhold Weber, 90 Jahre, Hallhüttenweg 74
am 11.04.19 in Rödermark: Erwin Trottner, 81 Jahre, Gebrüder-Grimm-Str. 25
am 11.04.19 in Frankfurt: Helmut Berktold, 80 Jahre, Rheinstr. 8
am 11.04.19 in Rödermark: Josef Lorenz, 94 Jahre, Dr.-Goerdeler-Str. 3
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (29.4.)
Familienangebote
Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (6.5.)
Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (2.5.)
Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (9.5.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (6.5.)
Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Frühstück und Literatur: an mehreren Sonntagen im Jahr, 11 bis 15 Uhr (28.4.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (10.5.)
Ausflug zum Kloster Seligenstadt: 28. Mai, 13 bis 17 Uhr; Anmeldung im SchillerHaus
Vertretung im Schiedsamtsbezirk Urberach
Der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II – Urberach, Herr Axel Willmann, befindet sich bis einschließlich 28.04.2019 im Urlaub. Der stellvertretende Schiedsmann, Herr René Gruhl, übernimmt in diesem Zeitraum die Vertretung. Mit Herrn Gruhl kann unter der Rufnummer 0163 4222556 ein Termin vereinbart werden.
Hyazinthenweg tagsüber gesperrt
Für Arbeiten mit einem Erdsauger muss der Hyazinthenweg in Höhe der Hausnummer 7b vom 23. April bis zum 21. Mai tagsüber gesperrt werden.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen | ||||||||||||||||||||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am |
26. Mai 2019 |
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1. | Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der | |||||||||||||||||||
Stadt | Rödermark | |||||||||||||||||||
wird in der Zeit vom | 20. Tag vor der Wahl 06.05.2019 | bis | 16. Tag vor der Wahl 10.05.2019 | während | ||||||||||||||||
der allgemeinen Öffnungszeiten im | ||||||||||||||||||||
Ort der Einsichtnahme Bürgerbüro, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 63322 Rödermark, | ||||||||||||||||||||
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. | ||||||||||||||||||||
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. | ||||||||||||||||||||
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. | ||||||||||||||||||||
2. | Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, | |||||||||||||||||||
spätestens am | 16. Tag vor der Wahl 10.05.2019 | bis | Uhrzeit 12.00 | Uhr, bei der Gemeindebehörde | ||||||||||||||||
Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr. Bürgerbüro, Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 63322 Rödermark | Einspruch einlegen. | |||||||||||||||||||
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. | ||||||||||||||||||||
3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum | |||||||||||||||||||
21. Tag vor der Wahl 05.05.2019 | eine Wahlbenachrichtigung. | |||||||||||||||||||
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. | ||||||||||||||||||||
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. | ||||||||||||||||||||
4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Landkreis | |||||||||||||||||||
Name Offenbach | ||||||||||||||||||||
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises | ||||||||||||||||||||
oder | ||||||||||||||||||||
durch Briefwahl | ||||||||||||||||||||
teilnehmen. | ||||||||||||||||||||
5. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | |||||||||||||||||||
5.1 | ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |||||||||||||||||||
5.2 | ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |||||||||||||||||||
a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern | |||||||||||||||||||
nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum | 21. Tag vor der Wahl 05.05.2019 | oder die | ||||||||||||||||||
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum | ||||||||||||||||||||
16. Tag vor der Wahl 10.05.2019 | versäumt hat, | |||||||||||||||||||
b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist. | |||||||||||||||||||
c) | wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. | |||||||||||||||||||
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum | ||||||||||||||||||||
2. Tag vor der Wahl 24.05.2019, 18:00 Uhr | , bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. | |||||||||||||||||||
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. | ||||||||||||||||||||
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. | ||||||||||||||||||||
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. | ||||||||||||||||||||
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. | ||||||||||||||||||||
6. | Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte | |||||||||||||||||||
- einen amtlichen Stimmzettel, | ||||||||||||||||||||
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag | ||||||||||||||||||||
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und | ||||||||||||||||||||
- ein Merkblatt für die Briefwahl. | ||||||||||||||||||||
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. | ||||||||||||||||||||
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. | ||||||||||||||||||||
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der | ||||||||||||||||||||
Deutschen Post AG | unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der | |||||||||||||||||||
auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. | ||||||||||||||||||||
Rödermark, 09.04.2019 | Stadt Rödermark Der Magistrat Rotter Erster Stadtrat | |||||||||||||||||||
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