Amtliche Bekanntmachungen vom 18. März 2021

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 12.03.21 in Rödermark: Heinrich Beetz, 82 Jahre, Frankfurter Str. 7

am 13.03.21 in Rödermark: Helga Schrod, geb. Heinisch, 88 Jahre, Siedlerstr. 9

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidtroedermark.de

 

Korrekturen zum Gebührenverzeichnis

zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rödermark vom 19.02.2014; geändert durch Satzung vom 17.02.2021

Die am 25.02.2021 erfolgte Veröffentlichung des Gebührenverzeichnisses der „Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung - 1. Änderung“ muss korrigiert werden. Das Verzeichnis war unter Nr. 4.7, Nr. 6 und Nr. 7 fehlerhaft abgedruckt.

4

Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen

4.6

Prüfen, Waschen, Trocknen von Schläuchen

 

Je Schlauch

30 Min. Arbeitszeit (13,20 €)

13,20 €/Stk.

4.7

Schlauchreparatur

 

Je Schlauch

60 Min. Arbeitszeit (26,40 €)

26,40 €/Stk..

6

Gebühren für besondere Leistungen

 

Fehlalarm Brandmeldeanlage (Pauschale)

850,00 €

Stellprobe (Pauschale)

60 Min. Teleskopmast (305,60 €), 60 Min. Arbeitszeit mit zwei Einsatzkräften (52,80 €)

358,40 €/60 Min.

An- und Abfahrtspauschale für Einsätze des Brandsicherheitsdienstes

60 Min. Arbeitszeit (26,40 €)

26,40 €

je Einsatzkraft

 

7

Missbräuchliche Alarmierung

   

Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

850,00 €

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

Zurück
Back to Top