Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 28.04.19 in Frankfurt: Klaus Legel, 76 Jahre, Meisenweg 2
am 02.05.19 in Rödermark: Johanna Siewert, 101 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 60
am 05.05.19 in Frankfurt: Sven Treffner, 49 Jahre, Sonnemannstr, 43, Frankfurt
am 07.05.19 in Rödermark: Regine Rehfeldt, 78 Jahre, Lindenweg 16
am 09.05.19 in Darmstadt: Lydia Rumpf, geb. Frank, 84 Jahre, Bahnhofstr. 17
am 11.05.19 in Offenbach: Helmuth Zimmer, 81 Jahre, Hauptstr. 96
am 11.05.19 in Frankfurt: Dr. Wolfgang Klotz, 57 Jahre, Im Urbruch 13 A
am 12.05.19 in Langen: Maria Weber, geb. Kapeller, 84 Jahre, Ober-Rodener Str. 7
am 12.05.19 in Rödermark: Helmut Braun, 74 Jahre, Traminer Str. 20
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (27.5.)
Familienangebote
Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (20.5.)
Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (16.5.)
Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (23.5.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (20.5.)
Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (24.5.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (21.5.)
Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 bis 17 Uhr (19.5. – Seniorentanz mit GuFiE)
Ausflug zum Kloster Seligenstadt: 28. Mai, 13 bis 17 Uhr; Anmeldung im SchillerHaus
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 22. Mai, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Haushaltssatzung der Stadt Rödermark
H A U S H A L T S S A T Z U N G
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DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DAS
H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 9
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 64.203.952 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 64.154.342 EUR
mit einem Saldo von - 49.610 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 108.800 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von - 108.800 EUR
mit einem Überschuss von - 158.410 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 814.733 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 878.656 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.344.752 EUR
mit einem Saldo von -3.466.096 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.581.252 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.410.296 EUR
mit einem Saldo von 2.170.956 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 480.407 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.581.252 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A in Höhe von 0 EUR, Abteilung B in Höhe von 100.000 EUR enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.140.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10 Millionen EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 200 v.H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 540 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Rödermark, den 19. Februar 2019
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Kern, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich
1. die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt und nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2019 der Stadt Rödermark gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit § 97a Nr. 1 HGO;
2. das am 19. Februar 2019 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark nach § 92a Abs. 3 HGO beschlossene Haushaltssicherungskonzept gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit § 97a Nr. 2 HGO;
3. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.581.252 €
(i. W.: „Drei Millionen fünfhunderteinundachtzigtausendzweihundertzweiundfünfzig Euro“),
gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 4 und 103 Abs. 2 HGO;
4. den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.140.000 €
(i. W.: „Eine Million einhundertvierzigtausend Euro“),
gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 3 und 102 Abs. 4 HGO;
5. den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
10.000.000 €
(i. W.: „Zehn Millionen Euro“),
gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 5 und 105 Abs. 2 HGO.
Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ für
das Wirtschaftsjahr 2019 enthält keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen und bedarf
daher keiner Genehmigung.
gez. Lindscheid
Regierungspräsidentin
Auslegung Haushaltsplan
inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Rödermark
Der Haushaltsplan 2019 inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2017 liegen zur Einsichtnahme vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 im Rathaus des Stadtteiles Urberach (Zimmer 303) sowie im Rathaus des Stadtteiles Ober-Roden (Zimmer 208) zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rödermark, 10.05.2019
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Kern, Bürgermeister
Lehnerstraße gesperrt
Aufgrund von Arbeiten an der Wasserleitung muss die Lehnerstraße vom 20. Mai bis zum 26. Juli für den Verkehr gesperrt werden. Für die Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei.
Die von der Baumaßnahme betroffenen Anwohner erhalten von der ausführenden Firma weitere Informationen und die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
Sperrung in der Potsdamer Straße
Wegen des Sommerfestes des Kindergartens ist der Wendehammer der Potsdamer Straße am 25. Mai von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit möglich.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale
Die Stadt Rödermark ist, wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis, durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Für die fachgerechte Überprüfung wurde wieder das Sachverständigenbüro H. Steinbrecher beauftragt.
Die Standsicherheitsprüfungen für dieses Jahr werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 21. Kalenderwoche (20.05. - 24.05.2019) auf den Friedhöfen durchgeführt.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der ausführende Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen, diesen Grabstein sofort umlegen.
Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet daher um Verständnis und die betroffenen Nutzungsberechtigten bzw. Grabbesitzer/innen um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte bzw. Grabbesitzer/innen für Schäden und deren Folgen, welche z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Telefon 911-360, und Sabine Gotta, Telefon 911-364.
Die Friedhofsverwaltung
Konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses
Am Montag, 20.05.2019, um 19:30 Uhr, findet im Raum Tramin (Zi. 300), Rathaus Urberach, die 1. nichtöffentliche konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses zur Wahl des Ersten Stadtrats/der Ersten Stadträtin (Sitzung Nr. 1/2019) statt.
Tagesordnung:
TOP 1 Konstituierung
TOP 2 Wahl der/des Vorsitzenden
TOP 3 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 4 Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und deren bzw. dessen Stellvertretung
TOP 5 Vorbereitung der Wahl des Ersten Stadtrates/der Ersten Stadträtin
TOP 6 Verschiedenes
gez. Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher