Amtliche Bekanntmachungen vom 16.5.2019

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 28.04.19 in Frankfurt: Klaus Legel, 76 Jahre, Meisenweg 2

am 02.05.19 in Rödermark: Johanna Siewert, 101 Jahre, Konrad-Adenauer-Str. 60

am 05.05.19 in Frankfurt: Sven Treffner, 49 Jahre, Sonnemannstr, 43, Frankfurt

am 07.05.19 in Rödermark: Regine Rehfeldt, 78 Jahre, Lindenweg 16

am 09.05.19 in Darmstadt: Lydia Rumpf, geb. Frank, 84 Jahre, Bahnhofstr. 17

am 11.05.19 in Offenbach: Helmuth Zimmer, 81 Jahre, Hauptstr. 96

am 11.05.19 in Frankfurt: Dr. Wolfgang Klotz, 57 Jahre, Im Urbruch 13 A

am 12.05.19 in Langen: Maria Weber, geb. Kapeller, 84 Jahre, Ober-Rodener Str. 7

am 12.05.19 in Rödermark: Helmut Braun, 74 Jahre, Traminer Str. 20

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (27.5.)

Familienangebote

Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (20.5.)

Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr

MS-Selbsthilfegruppe

„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (16.5.)

Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (23.5.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (20.5.)

Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr

Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (24.5.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (21.5.)

Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 bis 17 Uhr (19.5. – Seniorentanz mit GuFiE)

Ausflug zum Kloster Seligenstadt: 28. Mai, 13 bis 17 Uhr; Anmeldung im SchillerHaus

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 22. Mai, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rödermark

H A U S H A L T S S A T Z U N G

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DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DAS

H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 9

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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 64.203.952 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 64.154.342 EUR

mit einem Saldo von - 49.610 EUR

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 108.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR

mit einem Saldo von - 108.800 EUR

mit einem Überschuss von - 158.410 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 814.733 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 878.656 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.344.752 EUR

mit einem Saldo von -3.466.096 EUR

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.581.252 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.410.296 EUR

mit einem Saldo von 2.170.956 EUR

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 480.407 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.581.252 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A in Höhe von 0 EUR, Abteilung B in Höhe von 100.000 EUR enthalten.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.140.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10 Millionen EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer,

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf 200 v.H.

b) für Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 540 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

Rödermark, den 19. Februar 2019

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Kern, Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich

1. die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt und nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2019 der Stadt Rödermark gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit § 97a Nr. 1 HGO;

2. das am 19. Februar 2019 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark nach § 92a Abs. 3 HGO beschlossene Haushaltssicherungskonzept gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit § 97a Nr. 2 HGO;

3. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.581.252 €

(i. W.: „Drei Millionen fünfhunderteinundachtzigtausendzweihundertzweiundfünfzig Euro“),

gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 4 und 103 Abs. 2 HGO;

4. den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.140.000 €

(i. W.: „Eine Million einhundertvierzigtausend Euro“),

gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 3 und 102 Abs. 4 HGO;

5. den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Rödermark für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

10.000.000 €

(i. W.: „Zehn Millionen Euro“),

gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit §§ 97a Nr. 5 und 105 Abs. 2 HGO.

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ für

das Wirtschaftsjahr 2019 enthält keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen und bedarf

daher keiner Genehmigung.

gez. Lindscheid

Regierungspräsidentin

 

Auslegung Haushaltsplan

inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Rödermark

Der Haushaltsplan 2019 inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und der Beteiligungsbericht 2017 liegen zur Einsichtnahme vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 im Rathaus des Stadtteiles Urberach (Zimmer 303) sowie im Rathaus des Stadtteiles Ober-Roden (Zimmer 208) zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Rödermark, 10.05.2019

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Kern, Bürgermeister

Lehnerstraße gesperrt

Aufgrund von Arbeiten an der Wasserleitung muss die Lehnerstraße vom 20. Mai bis zum 26. Juli für den Verkehr gesperrt werden. Für die Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei.

Die von der Baumaßnahme betroffenen Anwohner erhalten von der ausführenden Firma weitere Informationen und die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

Sperrung in der Potsdamer Straße

Wegen des Sommerfestes des Kindergartens ist der Wendehammer der Potsdamer Straße am 25. Mai von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit möglich.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Kern, Bürgermeister

 

Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale

Die Stadt Rödermark ist, wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis, durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Für die fachgerechte Überprüfung wurde wieder das Sachverständigenbüro H. Steinbrecher beauftragt.

Die Standsicherheitsprüfungen für dieses Jahr werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 21. Kalenderwoche (20.05. - 24.05.2019) auf den Friedhöfen durchgeführt.

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der ausführende Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen, diesen Grabstein sofort umlegen.

Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet daher um Verständnis und die betroffenen Nutzungsberechtigten bzw. Grabbesitzer/innen um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte bzw. Grabbesitzer/innen für Schäden und deren Folgen, welche z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Telefon 911-360, und Sabine Gotta, Telefon 911-364.

Die Friedhofsverwaltung

 

Konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses

Am Montag, 20.05.2019, um 19:30 Uhr, findet im Raum Tramin (Zi. 300), Rathaus Urberach, die 1. nichtöffentliche konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses zur Wahl des Ersten Stadtrats/der Ersten Stadträtin (Sitzung Nr. 1/2019) statt.

Tagesordnung:

TOP 1 Konstituierung

TOP 2 Wahl der/des Vorsitzenden

TOP 3 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

TOP 4 Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und deren bzw. dessen Stellvertretung

TOP 5 Vorbereitung der Wahl des Ersten Stadtrates/der Ersten Stadträtin

TOP 6 Verschiedenes

gez. Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher

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