Amtliche Bekanntmachungen vom 15. April 2021

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

 

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 09.04.21 in Bad Salzhausen: Erhard Grams, 78 Jahre, Ruhrweg 2b

am 10.04.21 in Offenbach: Josef Flieher, 91 Jahre, Möwenweg 5a

am 12.04.21 in Rödermark: Barbara (Betty) Gotta, 89 Jahre, Heinrich-Heine-Str. 5

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidtroedermark.de

 

Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale

Die Stadt Rödermark ist, wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis, durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Die Standsicherheitsprüfungen werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 17. Kalenderwoche 2021 vom 26.04. bis 30.04.2021 durchgeführt Für die fachgerechte Überprüfung wurde dieses Jahr der Bau-Sachverständige Manfred Becker, Dipl.-Ing, Grävenwiesbach, beauftragt.

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der ausführende Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen diesen Grabstein sofort umlegen.

Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet daher um Verständnis und die betroffenen Nutzungsberechtigten bzw. GrabbesitzerInnen um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte bzw. GrabbesitzerInnen für Schäden und deren Folgen, welche z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Tel. 06074 911-360; Sabine Gotta, Tel. 06074 911-364.

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 27. April, von 10.30 bis 15.00 Uhr in Urberach, Festplatz, und

von 16.00 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Öffentliche Fäkalschlammabfuhr

Nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark sind Grundstückskläreinrichtungen (Sammelgruben/Kleinkläranlagen) mindestens zweimal jährlich durch die öffentliche Fäkalschlammbeseitigung entleeren zu lassen. Die Fäkalschlammabfuhr wird von Montag, dem 03.05.2021, bis einschließlich Mittwoch, dem 12.05.2021, in der Zeit von 07.30 bis 15.30 Uhr im Auftrag der Stadt Rödermark durchgeführt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden hiervon bereits in Kenntnis gesetzt.

Bei Fragen zur Durchführung der Abfuhr wende man sich an Herrn Weber, Rathaus Urberach, Tel.-Nr. 06074 911-962.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Nachrücken eines Bewerbers

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2021; hier: Nachrücken eines Bewerbers

Von der Alternative für Deutschland (AfD) hat Herr Dr. Gert Köhlbrandt sein Mandat niedergelegt. Als nächster Bewerber des Wahlvorschlages der AfD rückt Herr Jochen Roos nach und wird somit berufen. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, Zimmer 106, Einspruch erheben.

 

Rödermark, 07. April 2021

Klaus Brehm , stellv. Gemeindewahlleiter

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