Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 06.11.19 in Limeshain: Marga Pfeifer, geb. Schäfer, 91 Jahre, früher Lehnerstr. 2
am 07.11.19 in Rödermark: Norbert Huder, 77 Jahre, Kreuzgasse 21 F
am 07.11.19 in Groß-Umstadt: Gabriele Broß, geb. Weber, 95 Jahre, früher Hauptstr. 59
am 08.11.19 in Schotten: Marie Weiser, 95 Jahre, früher Sudetenstr. 16
am 08.11.19 in Offenbach: Ingrid Kast, geb. Liebeskind, 66 Jahre, Breubergstr. 8
am 09.11.19 in Langen: Anni Lang, geb. Krikser, 87 Jahre, Breidertring 22
am 10.11.19 in Rödermark: Jürgen Weber, 78 Jahre, Wismarer Str. 6
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9 bis 12 Uhr (25.11.)
Familienangebote
Mutter-Vater-Kind-Gruppe: donnerstags, 15 Uhr
Offener Babytreff: freitags, 9.30 Uhr, in den ungeraden Kalenderwochen (22.11.)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 1. Stock: während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 09:00 bis 12:00 Uhr in den geraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 08:00 bis 12:00 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
SchillerHaus, Schillerstr. 17: dienstags von 09:00 bis 13:00 Uhr
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 1. Stock: montags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, 1. Stock: mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Baby-Treff (bis zum 8. Monat): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr, im Pavillon der Villa Kunterbunt (14.11.)
Krabbeltreff (ab dem 9. Monat): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr, im Pavillon der Villa Kunterbunt (21.11.)
Krabbeltreff mit Geschwisterkindern: alle zwei Wochen donnerstags, 15 bis 17 Uhr, im Pavillon der Villa Kunterbunt (14.11.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (18.11.)
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Frühstück und Literatur: an mehreren Sonntagen im Jahr, 11 bis 15 Uhr (17.11.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (22.11.)
Bingo-Nachmittag: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (26.11.)
Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 Uhr (24.11.)
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 20. November, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain, und am Montag, dem 25. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr in Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Die nächste Sprechstunde von Bürgermeister Jörg Rotter findet am Mittwoch, dem 27. November, in der Kita Potsdamer Straße im Breidert statt. Von 17 bis 18 Uhr wird zunächst die Möglichkeit angeboten, in einer offenen Runde ein Gespräch ohne Terminvereinbarung zu führen. Der zweite Teil von 18 bis 19 Uhr ist Einzelterminen vorbehalten, die telefonisch im Vorzimmer des Bürgermeisters unter 911-101 vereinbart werden müssen. Dabei wäre es hilfreich, wenn auch der Inhalt des Anliegens schon mitgeteilt würde. Die Sprechstunde ist offen für Bürger aus allen Stadtteilen.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach
Auf der Grundlage der §§ 5 sowie 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (GVBl. I S. 3634), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 15.10.2019 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Zweck der Satzung
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Kernbereich des Stadtteils Urberach ist die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme gemäß Baugesetzbuch geplant. Ziel ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs steht der Stadt Rödermark ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs nach § 2 dieser Satzung zu.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 5 Geltungsdauer
Diese Satzung tritt mit dem Wirksamwerden der zu sichernden städtebaulichen Maßnahme außer Kraft.
Rödermark, den 08.11.2019
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Auslegung Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ im Stadtteil Urberach; hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ nebst Begründung (mit Umweltbericht) wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 22.11.2019 bis 23.12.2019
im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13 - 17, Zimmer Nr. 103 während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt-stadtwald/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/ abgerufen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ umfasst folgende Flächen:
Der Teilplan A umfasst die Baugebietsflächen. Das Plangebiet des Teilplanes A liegt im Stadtteil Urberach / Bulau unmittelbar östlich des bestehenden Hotels „Odenwaldblick“ (Anwesen Bulauweg 27) und umfasst neben Teilflächen des östlich angrenzenden Bulauweges die weiter östlich an den Bulauweg anschließenden Flächen bis in eine Tiefe von ca. 60 m. Im Norden reicht die Fläche des Teilplans A etwa bis auf Höhe der nördlichen Gebäudekante des Anwesens Bulauweg 23 und im Süden bis zur Wegeparzelle Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 35/2, die ca. 20 m südlich des bestehenden Hotels „Odenwaldblick“ vom Bulauweg in östlicher Richtung verläuft. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise), sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Der Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Die Flächen des Teilplanes B liegen ca. 120 m südwestlich des Rödermarkrings und ca. 170 m nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und des Gewerbegebietes Ober-Roden innerhalb der Gewannbezeichnung „Im Heiligten“. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Begründung mit Bestandskarte und Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“
In der Begründung (einschließlich Bestandskarte und Umweltbericht), erstellt vom „planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer“ mit Stand Oktober 2019, werden u. a. die Bestandssituation der verschiedenen Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.
Insbesondere werden in der Begründung und im Umweltbericht die Auswirkungen der Planung durch die Inanspruchnahme von Boden und Biotopen, die hierdurch bewirkte Beeinträchtigung geschützter Arten und die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen, die klimatische Auswirkungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sowie Landschaftsbild und Kulturgüter des Gebietes behandelt. Weiterhin werden Aussagen zu den Themen Verkehrsbelastung, Verkehrslärm und Gewerbelärm sowie zu Altlasten und Kampfmittel getroffen.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.
II. Fachgutachten und –und fachgutachterliche Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“
- Artenschutzbericht zur Erweiterung des Hotels „Odenwaldblick“ in der Stadt Rödermark / Urberach „Auf der Bulau“ vom 03.08.2017, Ökoplanung Planungsbüro Landschaft-Stadt-Ökologie Dipl. Biol. Dr. Hans-Georg Fritz, Darmstadt, mit Aussagen zu Vögel, FFH-relevanten Säugetieren, Fledermäusen, Reptilien und Insekten sowie sonstigen Wirbellosen sowie erforderliche Vermeidungsmaßnahmen.
- Verkehrsuntersuchung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ vom 23.01.2019, Freudl Verkehrsplanung, Darmstadt, mit Aussagen zur Verkehrsbelastung und –entwicklung sowie zur Leistungsfähigkeit des Einmündungsbereiches Konrad-Adenauer-Straße / B 486.
- schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ vom 19.03.2019, Krebs + Kiefer Fritz AG, Darmstadt, mit Aussagen zu Gewerbelärm, anlagenbezogenem Verkehrslärm sowie Maßnahmen zum Schallschutz
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom Oktober 2019, planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern, mit Aussagen zur Erfassung, Bewertung und Bilanzierung der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der hierfür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und -flächen
- naturschutzrechtlicher Antrag zur vorzeitigen Rodung von Gehölzbeständen im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ vom Nov. 2018, planungsbüro für städtebau göringer_
hoffmann_bauer, Groß-Zimmern
III. Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinigungen und Nachbargemeinden:
Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
- Hessen Mobil vom 17.05.2018, 15.01.2019 und 19.02.2019 zu den Themen verkehrliche Erschließung, Funktions- und Leistungsfähigkeit Knotenpunkt B 486 / Bulauweg und Verkehrsuntersuchung,
- Deutsche Bahn AG vom 08.05.2018 zu den Thema Immissionen,
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.05.2018 zu dem Thema Telekommunikationslinien, Trassen, Baumpflanzungen, Flächenbedarf und Leitungsrechte sowie Koordinierung und nachträgliche Änderung der Verkehrswege,
- Fraport AG vom 09.05.2019 zu dem Thema Lage bzgl. Bauschutzbereich und Hindernisinformationsbereich sowie Siedlungsbeschränkungsbereiches (Fluglärm),
- Deutsche Flugsicherung vom 08.05.2019 zu dem Thema Flugsicherheit,
- Forstamt Langen vom 17.05.2018 zu dem Thema forstrechtliche und forstfachliche Belange,
- Kreisausschuss des Kreises Offenbach vom 23.05.2019 zu den Themen Brandschutz und Löschwasserversorgung, archäologischer Denkmalschutz, Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010, Umweltbericht, Landschaftsbild, Entwässerung, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Vermeidung von Eingriffen, Festsetzung von Baugrenzen, Eingrünung und Einfriedungen des Plangebietes, Artenschutz, Anbringen von Nisthilfen, Pflanzvorschläge und Pflanzlisten, Vogelschlag und Fassadengestaltung sowie insektenfreundliche Beleuchtung,
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen vom 17.05.2018 und 06.07.2018 zu den Themen Bodendenkmäler, Archäologische Voruntersuchung und Sondage,
- Kreis Offenbach, Fachdienst Bauaufsicht, Bereich Verwaltung / Untere Denkmalschutzbehörde vom 28.02.2019 zu dem Thema Archäologische Voruntersuchung
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises vom 15.05.2018 zu den Themen naturschutzrechtlicher Ausgleich , Kompensationsmaßnahmen über Ökokonten, Maßnahmen am Gewässer oder innerhalb von Waldflächen, Vermeidung von Eingriffen in landwirtschaftlichen Strukturen,
- Regionalverband Frankfurt RheinMain vom 14.05.2019 zu den Themen Aussagen und Darstellungen des Regionalplanes Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Umweltprüfung und Konfliktanalyse zum Planvorhaben, Strategische Umweltprüfung,
- Regierungspräsidium Darmstadt vom 14.05.2019 und vom 09.07.2018 zu den Themen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionale Grünzüge, Flächen für Landbewirtschaftung , Natura 2000-Gebite , Oberflächengewässer, Bodenschutz, Grundwasser, Abwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz, Immissionsschutz und Bergbau sowie Rohstoffsicherung und Kampfmittel,
- Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vom 30.04.2018 zum Thema Kampfmittel, Kampfmittelsondierung und – Kampfmittelräumung,
- Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen zu den Themen jüdische Friedhöfe und Begräbnisstätten sowie Erschließungskosten,
- Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH vom 17.05.2018 zum Thema freizuhaltende ÖPNV Trasse nach dem Regionalen Flächennutzungsplan
- Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark vom 11.05.2019 zu den Themen Abwasser und Niederschlagswasser bzw. Niederschlagswasserbewirtschaftung,
- e-netz Südhessen vom 15.05.2018 zu den Themen Betriebsmittel und Anpflanzungsmaßnahmen sowie Leitungs- und Baumschutzmaßnahmen,
- Naturschutzbund Deutschland vom 13.05.2018 zu den Themen Artenschutzbericht, Anbringen von Vogelkästen Sukzession im Plangebiet, naturschutzrechtlicher Ausgleich und Artenschutzmaßnahmen ,
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zu den Thema artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
IV. Informationen aus Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 27.04.2018 bis 15.05.2018
Kapazitätserweiterung Hotel, Lärmemissionen durch Hotelbetrieb und Verkehr, Auslastung der bestehenden Infrastruktur, Landschafts- und Ortsbild, Vorrang der Innenentwicklung , sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Inanspruchnahme von landwirtschaftl., als Wald, genutzte Flächen, Zerstörung von Ackerland, Alternativenprüfung,
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Rödermark, den 14.11.2019
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister