Amtliche Bekanntmachungen vom 14. Mai 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Müllabfuhr, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 05.05.20 in Rödermark: Franz Hackenberg, 91 Jahre, Rilkestr. 25

am 09.05.20 in Rödermark: Heinz Wilhelm, 94 Jahre, Heitkämperstr. 5

am 09.05.20 in Rödermark: Heinz Hübner, 83Jahre, Beethovenstr. 5

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der Sozialen Dienste (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 3101220 statt.

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 20. Mai, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei der Abgabe von Sonderabfall verpflichtend.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

3. Änderung der Allgemeinverfügung

des Bürgermeisters der Stadt Rödermark als örtliche Ordnungsbehörde

Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus

Unter Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit § 35 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner aktuellen Fassung ergeht hiermit folgende Änderung der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020:

1. Folgende öffentliche Einrichtung wird ab dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet:

- Jugendzentrum „alte Feuerwehr“

Folgende öffentlichen Einrichtungen werden ab dem 18. Mai 2020 wieder für den Trainings- und Probenbetrieb der Vereine geöffnet:

- Halle Urberach

- Kelterscheune Urberach

- Kulturhalle Rödermark

- städtische Sporthallen und Sportanlagen

- Stadtbücherei (Vereinsräume)

Die Genehmigung der Nutzung ist zu beantragen. Zu diesem Zweck ist der Stadt Rödermark ein Hygiene- und Nutzungskonzept unter Einhaltung der sich aus den gültigen Verordnungen des Landes ergebenden Vorschriften vorzulegen.

2. Die Gebäude der Stadtverwaltung, Rathaus Dieburger Straße und Konrad-Adenauer-Straße in 63322 Rödermark, sowie der Betriebshof der Stadt Rödermark in der Albert-Einstein- Straße werden ab Montag, dem 18. Mai, grundsätzlich – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Rödermark, den 12. Mai 2020

Jörg Rotter, Bürgermeister

 

Öffentliche Zahlungserinnerung

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. Mai 2020 fällig:

2. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

2. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei Einzahlungen und Überweisungen ist die genaue Angabe des auf dem Bescheid vermerkten Kassenzeichens erforderlich, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen finden sich auf den Steuer- und Abgabenbescheiden.

Jäger, Kassenverwalterin

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