Amtliche Bekanntmachungen vom 12. November 2020

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 02.11.20 in Rödermark: Johann Scharf, 83 Jahre, Gartenstr. 4

am 03.11.20 in Rödermark: Maria Beckmann, geb. Köhler, 81 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 03.11.20 in Rödermark: Brigitta Braun, geb. Müller, 86 Jahre, Dr.-Goerdeler-Str. 7

am 05.11.20 in Rödermark: Gerd Paul, 81 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 05.11.20 in Seligenstadt: Renate Schubert, geb. Will, 91 Jahre, Neben den Rodäckern 3

am 06.11.20 in Rödermark: Liesel Schwerber, geb. Frühwein, 82 Jahre, Odenwaldstr. 25

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mundschutz möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidt@roedermark.de

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 18. November, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

 

Bebauungsplan A 67 „Dieburger Straße Süd“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden; hier: Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 03.11.2020 zunächst die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Stadt Rödermark dient der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung einer kontaminierten innerstädtischen Gewerbebrache sowie zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums im Stadtteil Ober-Roden.

Das Plangebiet befindet sich in Rödermark und liegt südlich der Raiffeisenstraße und westlich der Dieburger Straße innerhalb des Stadtteiles Ober-Roden. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst konkret folgende Grundstücke in der Gemarkung Ober-Roden: Flur 19, Flurstücke Nr. 590/3, Nr. 592/2, Nr. 592/3, Nr. 751/2 (teilweise) sowie Nr. 775/1 (teilweise). Der Plangeltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 0,26 ha. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dieser Plandarstellung gekennzeichnet.

Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Covid-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden durch eine Veröffentlichung der Planung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 67 „Dieburger Straße Süd“ in Ober-Roden, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der beigefügten Begründung mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Rödermark wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 23.11.2020 bis einschließlich 23.12.2020

auf der Internetseite der Stadt Rödermark (Link: roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-umwelt-stadtwald/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/) sowie in einer Cloud (Link: www.magentacloud.de/share/gukxg-7ca7) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der o.g. Internetseite der Stadt Rödermark zur Einsicht bereitgehalten.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen zur Entwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 67 „Dieburger Straße Süd“ in Ober-Roden mit den nach Einschätzung der Stadt Rödermark wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für die persönliche Einsichtnahme der ausliegenden Unterlagen ist jedoch eine telefonische Terminabsprache erforderlich. Dies ermöglicht einen geregelten Ablauf ohne Wartezeiten und mit möglichst wenig Kontakt. Termine können unter 06074 911-219 oder 06074 911-716 zu den vorgenannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u. a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt.

Es wird bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 67 „Dieburger Straße Süd“ in Ober-Roden im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Rödermark über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Während der oben genannten Dienststunden besteht die Möglichkeit, unter den Telefonnummern 06074 911-219 sowie 06074 911-716 Auskunft über den Bebauungsplanentwurf zu erhalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist im Sinne des § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: thomas.papp@roedermark.de. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark oder bei der Stadtverwaltung abzugeben. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist ausgeschlossen.

Weiterhin wird im Sinne des § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rödermark deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der umweltbezogenen Informationen

Wesentlicher umweltbezogener Inhalt

Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen der BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg vom 12.03.2020

Bestandserhebung der Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet mit entsprechendem Bestandsplan

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung der BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg vom 12.03.2020

- Bestandsbeschreibung der Biotoptypen (Ergebnisse der örtlichen Bestandsaufnahme)

- Erläuterungen zu den auf dem Bundesnaturschutzgesetz basierenden, rechtlichen Grundlagen

- Keine Betroffenheit von Schutzgebieten

- Fachgutachterliche Einschätzung von Vorkommen FFH- und europarechtlich geschützter Arten im Untersuchungsgebieten

- Empfehlung einer speziellen artenschutzrechtliche Untersuchung der Artengruppe Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse und Nachtkerzenschwärmer

Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros für Faunistik und Landschaftsökologie, Lindenfels-Kolmbach vom 16.07.2020

- Erläuterungen zu den auf dem Bundesnaturschutzgesetz basierenden, rechtlichen Grundlagen für die Artenschutzprüfung

- Erläuterungen zur Methodik der artenschutzrechtlichen Prüfung

- Ergebnisse und Beurteilung der Artengruppe Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Nachtkerzenschwärmer; keine Betroffenheit der Artengruppe Fledermäuse, Reptilien und Nachtkerzenschwärmer feststellbar

- Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG durch Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen für die Artengruppe Vögel

Schalltechnische Untersuchung der Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH - Schalltechnisches Büro, Darmstadt vom 30.01.2020

- Schalltechnische Untersuchung mit Darstellungen und Erläuterungen zum Sachverhalt und zur Aufgabenstellung, zu den Grundlagen, den Anforderungen an den Immissionsschutz, zur Vorgehensweise, zu den Ausgangsdaten und den Ergebnissen im Hinblick auf Gewerbe- und Verkehrslärm sowie passiven Schallschutz

- Formulierung von Textfestsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen und schalldämmenden Lüftungseinrichtungen

Kurzstellungnahme zur Altlastensituation des GeoIngenieure FLG GmbH, Babenhausen vom 04.07.2020

- Belastung mit Kohlenwasserstoffen werden durch erforderlichen Aushub zum größten Teil entsorgt; Damit erfolgt im Wesentlichen die Sanierung der Fläche

- Für den Aushub sind im erforderlichen Maße Rasterbeprobungen und Deklarationsanalysen vorzunehmen

- Nach Aushub sind die Böschungen und die Sohlflächen freizumessen; Oberflächennah sind u.U. noch geringfügige Austauschmaßnahmen zur Verhinderung einer Exposition auf dem Wirkungspfad Boden-Mensch erforderlich

Folgende nach Einschätzung der Stadt Rödermark wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen bereits vor:

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahme

Wesentlicher umweltbezogener Inhalt

Deutsche Bahn AG - DB Immobilien - Region Mitte, Frankfurt vom 12.03.2020

Immissionsschutz: Es wird auf die Emissionen, die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen (insbesondere Luft­ und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) und zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können, hingewiesen

Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark, Rödermark vom 03.03.2020

Grundwasserschutz: Hinweis zur Entwässerung des Plangebietes sowie zur Niederschlagswasserableitung

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt vom 07.04.2020

Immissionsschutz und Schutzgut Mensch: Hinweis, wonach gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen

Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach, Offenbach vom 16.03.2020

Immissionsschutz und Schutzgut Mensch: Hinweis zum passiven Schallschutz

Kreisausschuss des Kreises Offenbach - Bauaufsichtsamt, Dietzenbach vom 17.03.2020

- Natur- und Artenschutz: Festsetzung von Dachbegrünung wird begrüßt; Hinweis, dass artenschutzrechtliches Fachgutachten noch nicht vor liegt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass an den Bestandsgebäuden Niststätten geschützter Tierarten vorhanden sind; Hinweis zur Artenauswahlliste für Bäume; Hinweis zur Erdüberdeckung der Tiefgarage; Hinweis zur Fassadenbegrünung

- Immissionsschutz: Hinweis zu bisher fehlenden Aussagen zu den Außenlärmeinwirkungen der angrenzenden Gewerbebetriebe auf die beiden Wohngebäude, den Schienenverkehrsgeräuschen und dem Verkehrslärm; Hinweise zu passiven und aktiven Schallschutznachweisen

- Schutzgut Mensch: Hinweise und Informationen zum Löschwasserbedarf

- Grundwasserschutz: Hinweis auf Nutzungsbeschränkungen aufgrund der Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone IIIB; Hinweis zum Verzicht auf Versickerung von Niederschlagswasser; Hinweis zur Anzeigepflicht bei Absenkung des Grundwassers

- Bodenschutz: Hinweis auf Altstandtort; Hinweis zur Informationspflicht bei der Einbringung von Recyclingmaterial

Polizeipräsidium Südosthessen - Polizeidirektion Offenbach, Offenbach vom 05.03.2020

Schutzgut Mensch: Hinweise zur Kriminalprävention

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, Darmstadt vom 16.03.2020

Schutzgut Boden und Mensch: Hinweis, dass sich die Fläche nicht in einem Bereich, der nach bisherigen Erkenntnissen als kampfmittelbelastet eingestuft ist befindet; Eine systematische Kampfmittelräumung ist daher nicht erforderlich

Regierungspräsidium Darm-stadt - Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung (Bündelungs-stelle), Darmstadt vom 25.03.2020

- Raumordnung und Landesplanung: Keine Bedenken aus regionalplanerischer Sicht

- Naturschutz: Es sind für den Planbereich keine Natur- und Landschaftsschutzgebiete betroffen; Natura 2000- Gebiete sind ebenfalls nicht betroffen

- Oberflächengewässer und Hochwasserschutz: Oberflächengewässer und Belange des Hochwasserschutzes werden nicht tangiert; Grundwassermessstellen sind in diesem Gebiet nicht vorhanden

- Bodenschutz: Hinweise zum Vorhandensein eines Altstandortes sowie eingetragener Baulast; Hinweis zum Bedarf eines mit der Bodenschutzbehörde abgestimmten Sanierungskonzeptes; aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes wird sparsam und schonend mit Grund und Boden umgegangen, sodass die Planung ausdrücklich begrüßt wird

- Grundwasserschutz: Hinweis zur geplanten Zone IIIB des sich im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiets für die Gewinnungsanlagen I-XIII des Wasserwerks des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg; Die Ver- und Gebote sind in Anlehnung an die Muster-Wasserschutzgebietsverordnung (StAnz. 13/1996 S.991 ff.) zu beachten; Hinweis zu hohen Grundwasserständen; Hinweise zur Abwasserentsorgung und zum Umgang mit Niederschlagswasser

- Immissionsschutz: Es bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken; Hinwies zum Inhalt der schalltechnischen Untersuchung

Regionalverband Frankfurt-RheinMain, Frankfurt vom 26.02.2020

- Raumordnung und Landesplanung: Planung ist aus den Darstellungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) entwickelt

- Natur- und Umweltschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz sowie Schutzgut Mensch: Daten aus unserer Strategischen Umweltprüfung werden zur Verfügung gestellt

Die Stadt Rödermark hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

 

Rödermark, den 12.11.2020

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Öffentliche Zahlungserinnerung

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. November 2020 fällig:

4. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

4. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei allen Einzahlungen und Überweisungen wird um genaue Angabe des Kassenzeichens des Bescheids gebeten, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen.

Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden.

Jäger, Kassenverwalterin

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