Amtliche Bekanntmachungen vom 11. März 2021

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Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 01.03.21 in Rödermark: Anna Gensert, 97 Jahre, Borngasse 35

am 03.03.21 in Rödermark: Valentin Seib, 98 Jahre, Robert-Bloch-Str. 23

am 04.03.21 in Rödermark: Rudolf Spieth, 97 Jahre, Bulauweg 7

am 05.03.21 in Rödermark: Monika Peschke, geb. Mühlstein, 71 Jahre, Mühlengrund 20

am 06.03.21 in Rodgau: Ursula Spanheimer, geb. Groh, 80 Jahre, Töpferstr. 18

am 07.03.21 in Offenbach: Norbert Raab, 74 Jahre, Am Buchrain 17

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten können die Rödermärkerinnen und Rödermärker montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr in die Rathäuser kommen. Es müssen aber telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Beratungsangebote Soziale Dienste

Die Beratungsangebote der städtischen Fachabteilung „Senioren, Sozialer Dienst“ (Senioren- und Sozialberatung, Beratung für anerkannte Geflüchtete, Beratung Wohnungssicherung) finden im Rathaus Urberach statt. Allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 3101220. Die Besucher werden gebeten, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor dem Eingang des Rathauses zu warten. Sie werden zum Termin von den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgeholt. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Masken möglich.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Montags und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, ute.schmidt@roedermark.de

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 15. März

Bezirke B und C: Dienstag, 16. März

Bezirk A: Mittwoch, 17. März

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 22. März

Bezirke B und C: Dienstag, 23. März

Bezirk A: Mittwoch, 24. März

Altpapier

Bezirk E: Donnerstag, 18. März

Bezirk A: Donnerstag, 25. März

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 23. März

Bezirk 2: Mittwoch, 24. März

Bezirk 3: Freitag, 26. März

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Samstag, dem 13. März, von 08.00 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Abgabe von Sonderabfall getragen werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Änderungen im Wahllokal Kulturhalle

Aufgrund des Einbruchs ist die Kulturhalle für die Kommunalwahl am kommenden Sonntag, dem 14. März, als Wahllokals nicht in vollem Umfang nutzbar. Die Wahlbezirke 4, 5 und 12 verbleiben in der Kulturhalle. Die Wahlbezirke 1, 2 und 3 werden in die angrenzende Sporthalle der Trinkbornschule verlegt.

Informationen zur Briefwahl

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und die Ausländerbeiratswahl konnten online bis Mittwoch, 10. März, 24.00 Uhr, beantragt werden. Danach können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 12. März, 13.00 Uhr, direkt im Wahlamt beantragt und vor Ort die Stimmen abgegeben werden.

Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Samstag, 13. März, von 10.00 bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, 14. März, von 8.00 bis

15.00 Uhr, persönlich noch Briefwahlunterlagen im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, beantragen. Diese können auch von Bevollmächtigten im Bürgerbüro abgeholt werden – hierfür bitte die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung bzw. den Briefwahlantrag nicht vergessen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, dem 14. März, bis 18.00 Uhr in den Rathäusern – per Einwurf in die Briefkästen – eingegangen sein.

 

Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“

Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates der Stadt Rödermark zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ ab dem 01. März 2021 aus der Betriebsleitung und den Stellvertretern.

A. Betriebsleitung Frau Petra Henkel

B. stellvertretende Betriebsleitung Herr Dr. Ludwig Schwab

C. zweite stellvertretende Betriebsleitung Herr Martin Schallmayer

Diese vertreten die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ erfolgt die Vertretung durch den Betriebsleiter oder – bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung – durch die vom Magistrat bestimmten Stellvertreter.

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.

Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch die Betriebsleiterin zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.

Rödermark, den 11. März 2021

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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