Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rödermark, 27. KW 2017

|   Amtliche Bekanntmachungen

Internet und Aushang
Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Rödermark werden auch im Internet unter www.roedermark.de veröffentlicht, zudem durch Aushang in den Bekanntmachungskästen am Rathaus Ober-Roden und am Rathaus Urberach.

Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 15.06.17 in Rödermark: Nordhild Held, geb. Scholz, 68 Jahre, Nikolaus-Schwarzkopf-Str. 30
am 27.06.17 in Rödermark: Eva Frank, 95 Jahre, Kurt-Schumacher-Str. 21
am 02.07.17 in Rödermark: Hans Mieth, 87 Jahre

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: montags von 9 bis 12.30 Uhr
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags, 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags, 14.15 Uhr

Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-351. Im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr, im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 13 Uhr.


Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Telefon 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Sprechstunde Jugendarbeit: donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 16 Uhr
Beratung der Johanniter zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, mobilen sozialen Hilfsdiensten: erster und dritter Freitag im Monat, 9.30 bis 11.30 Uhr
Angebote
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9 bis 11 Uhr
Willkommen in Rödermark, Stühle gestalten: mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Café-Treff: dienstags, 17 bis 19 Uhr; mittwochs, 9 bis 11 Uhr
Saz-Kurs: montags, 17 Uhr
PC-Hilfe „Quartiersgruppe Urberach“: jeden letzten Mittwoch im Monat, 19 bis 21 Uhr

Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 10. Juli
Bezirke B und C: Dienstag, 11. Juli
Bezirk A: Mittwoch, 12. Juli
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 17. Juli
Bezirke B und C: Dienstag, 18. Juli
Bezirk A: Mittwoch, 19. Juli
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 13. Juli
Bezirk A: Donnerstag, 20. Juli
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 18. Juli
Bezirk 2: Mittwoch, 19. Juli

Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 18. Juli, von 10.45 bis 15.15 Uhr in Urberach, Festplatz, und von 16 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße / Bolzplatz.

Sonderabfälle in Kleinmengen können auch an den im Entsorgungsfahrplan (Rückseite Abfuhrkalender) angegebenen Samstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr am Müllheizkraftwerk Offenbach, Dietzenbacher Straße, abgegeben werden.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden (möglichst nur unvermischt und in Originalbehältern): Chemikalien, Frittieröl, Farben und Lacke, Haarsprays, Kosmetika,  Pflanzenschutzmittel, Putz- und Scheuermittel, Säure- und Laugenreste etc.

Nicht mitgenommen werden Altöl, Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Erster Stadtrat




Ablauf der Nutzungsrechte
von Urnenwandgräbern auf dem Friedhof Ober-Roden

Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Beigesetzten bzw. das Nutzungsrecht des nachfolgend genannten Urnenwandgrabes ist bis zum 31. Dezember 2017 abgelaufen.

Gemäß §§ 25 und 26 i. V. m. § 40 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark wird der Nutzungsberechtigte gebeten, bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus Ober-Roden vorzusprechen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden ist folgendes Grab betroffen:
J, Wand2, 3: Schindler, Alois u. Schindler geb. Rauscher, Franziska; Ende Nutzungszeit: 21.10.2017

Ablauf der Nutzungsrechte
von Gräbern auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach
Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten bzw. die Nutzungsrechte der nachfolgend genannten Wahlgräber sind bis zum 31. Dezember 2017 abgelaufen.

Gemäß § 21 (1) i. V. m. § 21 (9) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Nutzungsberechtigten der nachfolgend genannten Gräber darüber unterrichtet, dass deren jeweiliges Nutzungsrecht gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr weiter erworben bzw. verlängert werden kann. Die Verlängerung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Für den Fall, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll, werden die betreffenden Nutzungsberechtigten aufgefordert, Grabmale, Einfassungen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 31. Dezember 2017 zu entfernen. Die Räumung kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind folgende Gräber betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

K 56, Katharina Beckmann, geb. Jäger, u. Georg Beckmann, 11.07.2017;
Wand H2 15, Maria Wagner, 14.07.2017;
M 70, Armin Hose, Martha Graz, geb. Rosga, Johann Karl Konrad Hose u. Rita Hose, geb. Graz, 22.07.2017;
Wand C3 24, Luise Beißwenger, geb. Kaiser, 04.08.2017;
I Erd 224, Erika Münchhalfen, geb. Nahrgang, u. Josef Münchhalfen, 25.08.2017;
I Erd 28, Wilhelm Fecher u. Sophie Fecher, geb. Sohnle, 26.08.2017;
I Erd 22, Werner Beers u. Gerda Beers, geb. Bösche, 01.09.2017;
I Erd 50, Katharina Rothacher, Pauline Einfeldt, geb. Rothacher, u. Karl Einfeldt, 03.09.2017;
Wand D1 3, Anna Waldmann, geb. Bock, 05.10.2017;
D Fam. 21, Franz Josef Michel, Hubert Metternich u. Wilhelmine Metternich, geb. Köppl, 15.10.2017;
O 106, Georg Schrod u. Anna Schrod, geb. Kuhn, 05.11.2017;
I Erd 220, Gerhard Frohl u. Elisabeth Frohl, geb. Hoffmann, 06.11.2017;
I Erd 3, Elfriede Lehmann u. Christa Knoch, geb. Lehmann, 06.11.2017;
I Erd 182, Elisabeth Schmieder, geb. Preis, 20.11.2017;
L Fam. 18, Josef Piegsa u. Maria Piegsa, geb. Kucharczyk, 20.11.2017;
K 19, Joseph Geiß, 25.11.2017;
Wand C2 15, Anna Hornung geb. Euler, 08.12.2017;
I Erd 34, Bernhard Kilian u. Hedwig Kilian, geb. Teichelmann, 20.12.2017;
L Fam. 2, Hermann Tost u. Bertha Tost, geb. Köppel, 21.12.2017;
C 16, Sophia Neuhäusel, 31.12.2017;
I Erd 16, Albert Dippel u. Anna Dippel, geb. Prehm, 31.12.2017

Auf dem Friedhof Urberach sind folgende Gräber betroffen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Ende des Nutzungsrechts):

Allg. P 53, Franz Gensert u. Maria Anna Gensert, geb. Stönner, 24.07.2017;
Allg. Du 34, Anna Herzog u. Eduard Herzog sowie Karl Fischer, 25.08.2017;
Allg. O 65, Kurt Werner u. Maria Anna Werner, geb. Görmann, 01.09.2017;
Wand E2 3, Dieter Pusch, 25.09.2017;
Allg. O 53, Ingeborg Bierstedt, geb. Frank, 27.09.2017;
Park D 7, Ursula Hanemann, 05.10.2017;
Allg. R 16, Ilse Berkenkopf, geb. Scholz, 13.11.2017;
Allg. L 23, Georg Martin Gerhold u. Magdalena Gerhold, geb. Neckermann, 13.12.2017

Räumung von Reihengräbern
auf den Friedhöfen Ober-Roden und Urberach
Die in § 12 (4) Friedhofssatzung der Stadt Rödermark festgelegten Ruhefristen der Bestatteten in den nachfolgend genannten Reihengräber sind i. V. m. § 18 Friedhofssatzung bis zum 31. Dezember 2017 abgelaufen.

Gemäß § 20 Friedhofssatzung der Stadt Rödermark werden die Verfügungsberechtigten der nachfolgend genannten Reihengräber aufgefordert, Grabmale, Einfassungen, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung bis 31. Dezember 2017 zu entfernen.

Auf dem Friedhof Ober-Roden sind folgende Gräber zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Sterbedatum):

L 51, Gerhard Bräuer, 07.09.1987;
L 53, Otto von Mechow, 11.10.1987;
L 73, Susanna Hitzel, geb. Hitzel, 25.10.1987;
L 55, Christian Blank, 29.10.1987;
L 70, Anna Wölker, geb. Schnitzler, 03.12.1987

Auf dem Friedhof Urberach sind folgende Gräber zu räumen (Grabnr., Name der/des Verstorbenen, Sterbedatum):

Park C 1, Justina Grosam, geb. Niederle, 12.09.1987;
Park C 2, Hans-Dieter Unger, 28.09.1987

Die Räumung der vorgenannten Reihengräber kann in Eigenleistung durch die jeweiligen Verfügungsberechtigten, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder im Bedarfsfall auch durch die Stadt Rödermark erfolgen.

Bei der Räumung in Eigenleistung oder durch beauftragte Betriebe sind die Maßgaben der Friedhofssatzung zu beachten. Insbesondere ist für die Einhaltung folgender Punkte zu sorgen:

-    Im Rahmen der Räumung sind Grabmal, Einfassung, Fundament, sonstige bauliche Anlagen sowie die Grabbepflanzung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Grabmal, Einfassung, Fundament und sonstige baulichen Anlagen stellen keine Abfälle im Sinne der Friedhofssatzung sondern Bauschutt dar und dürfen daher in keinem der aufgestellten Behälter oder auf der umgebenden Fläche abgelagert werden.
-    Die Grabbepflanzung kann in dem für kompostierbare Friedhofsabfälle vorgesehenen Sammelbehälter entsorgt werden. Eine Ablagerung des Materials außerhalb des Behälters ist nicht zulässig.
-    Die Arbeiten dürfen nur während der Öffnungszeiten des Friedhofs (außer an Sonn- und Feiertagen), jedoch nicht in der Nähe von stattfindenden Bestattungen oder Trauerfeierlichkeiten ausgeführt werden.
-    Das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

Sollten Grabmale, Einfassungen, Fundamente, sonstige bauliche Anlagen sowie Grabbepflanzung nicht nach drei Monaten nach Ablauf des Verfügungsrechts ordnungsgemäß entfernt sein, fallen diese entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Rödermark und werden gemäß §§ 36 (3) Friedhofssatzung auf Kosten der bekannten Verfügungsberechtigten durch die Stadt Rödermark abgeräumt.

Rödermark, 6. Juli 2017
Der Magistrat, Friedhofsverwaltung


Nachrücker im Stadtparlament
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06.03.2016; hier: Nachrücken von Bewerbern

Von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat Herr Bernd Drescher sein Mandat niedergelegt. Als nächste Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU rückt Frau Adrienne Erkelenz nach und wird somit berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, EG, Zimmer 106, Einspruch erheben.

Rödermark, 30.06.2017
Marco Jähner, stellv. Gemeindewahlleiter

 

Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“
hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.02.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet im Stadtteil Ober-Roden beschlossen hat. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit

vom 17.07.2017 bis 23.08.2017

im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13 - 17, Zimmer Nr. 102, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Rödermark unter www.roedermark.de -> „Bürger und Stadt“ -> „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Die einzelnen Dokumente der Offenlage befinden sich unter Bplan-A34.roedermark.de.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 


Beabsichtigte Planung:
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung bislang unbebauter Grundstücke und – nach dem Abbau einer Freileitung – für die Aufhebung der damit verbundenen bisherigen baulichen Beschränkungen geschaffen werden.

Der Bebauungsplan A 34 „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“ in allen seinen Festsetzungen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Rödermark, 6. Juli 2017

Der Magistrat der Stadt Rödermark,
Rotter, Erster Stadtrat

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“
hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Gebiet im Stadtteil Ober-Roden beschlossen hat. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 In der Plattenhecke 2a“.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung wird gemäß §3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit

vom 17.07.2017 bis 23.08.2017

im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 102 während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach §3, Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Rödermark unter www.roedermark.de -> „Bürger und Stadt“ -> „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Die einzelnen Dokumente der Offenlage befinden sich unter www.Bplan-A20-8.roedermark.de.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Beabsichtigte Planung:
Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Rödermark, 6. Juli 2017

Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Erster Stadtrat

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