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Wohnungssicherung übernimmt jetzt auch das Ausstellen der Wohnungsbindungsbescheinigungen

Die Wohnungssicherungstelle der Stadtverwaltung Rödermark ist in Rödermark die erste Anlaufstelle für Wohnungssuchende. Bisher musste für die Anmietung einer sozial geförderten Wohnung die erforderliche Wohnungsbindungsbescheinigung im Bauamt beantragt werden. Das hat sich nun geändert. Seit diesem Monat ist die Wohnungssicherungsstelle dafür zuständig.

„Wir wollen mit dieser Veränderung der Zuständigkeit die Wege für die Menschen in Rödermark verkürzen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, diese Thematik auf zwei Dezernate aufzuteilen. Auch sehen wir das Thema Wohnungsbindungsbescheinigung in der Wohnungssicherung sachlich richtig zugeordnet“, sagt Erste Stadträtin Andrea Schülner. „Die Wohnungssicherung steht oft schon in Kontakt mit Wohnungssuchenden in Rödermark und kennt deren Wohn- und Lebenssituation. Im Laufe der Beratung kann die Anmietung von sozial gefördertem Wohnraum in Betracht kommen. Bisher wurden diese Fälle an die Bauabteilung verwiesen. Jetzt übernimmt die zuständige Fachabteilung. Das ist für alle Wohnungssuchenden eine große Zeitersparnis“, berichtet der zuständige Mitarbeiter Maximilian Trunk.

Für Fragen und zusätzliche Informationen stehen Maximilian Trunk oder die Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst bei der Stadt Rödermark zur Verfügung: per Mail an wohnungssicherung@roedermark.de oder telefonisch unter 911-354.

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