Wenn Sie Mietschulden haben, bereits eine Räumungsklage vorliegt oder der Vermieter signalisiert, dass er nicht länger bereit ist, Ihre Wohnung weiter an Sie zu vermieten, ist es Zeit zu handeln.
Im Falle von noch überschaubaren Mietschulden sollten Sie sich überlegen, den Vermieter über Ihre finanziellen Schwierigkeiten bzw. persönliche Lage zu informieren. Manchmal lassen sich gemeinsam individuelle Lösungen finden, um Mietrückstände auszugleichen – Möglichkeiten für Arbeitnehmer, um Mietschulden zu tilgen, sind z.B. Weihnachtsgeld oder Steuerrückerstattungen.
Liegen tiefergreifende Gründe für einen drohenden Wohnungsverlust vor oder ist das Verhältnis mit dem Vermieter bereits problematisch geworden, bitten wir Sie, sich mit der Wohnungssicherungsstelle der Stadt Rödermark in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation realistisch zu bewerten und mögliche Handlungsoptionen umzusetzen. So kann z.B. überprüft werden, ob Ihnen Sozialleistungen wie Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung zustehen, die Ihnen dabei helfen können, regelmäßig Ihre Miete zu bezahlen. In speziellen Fällen können auch einmalige Hilfen in Form zinsfreier Darlehen beim Sozialleistungsträger beantragt werden.
Die Wohnungssicherungsstelle wird überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, eine Räumung zu verhindern. Umso früher Sie Hilfe suchen, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Räumungsklage abgewendet werden kann.
Wenn Sie tatsächlich unfreiwillig obdachlos werden, besprechen wir mit Ihnen, welche Wohnmöglichkeiten Sie haben, bis Sie wieder eine eigene Wohnung gefunden haben.