Neben den Impulsen für ökologische und bauliche Aufwertungsmaßnahmen im Fördergebiet Urberach-Nord und im Ortskern von Ober-Roden geht es bei dieser Förderung um gezielte Anreize, die im gesamten Stadtgebiet das Thema „Begrünung und Entsiegelung“ beflügeln sollen.
Der Grundgedanke, von dem sich die Stadtverordneten bei ihrem Beschluss für das Förderprogramm haben leiten lassen, folgt einer simplen Erkenntnis: Zu viel Beton und Asphalt in den Kommunen… Dieser Status quo ist nicht gut für das ökologische Gleichgewicht. Auch und insbesondere der Klima-Aspekt (Stichwort: Kaltluftschneisen etc.) spielt dabei eine zentrale Rolle.
Dass Privat- und Gewerbegrundstücke in der Addition einen Großteil der städtischen Gemarkung abdecken und dass deshalb exakt dort der Hebel für mehr Anreize in Richtung „naturnah“ anzusetzen ist: Dieser Überlegung trägt die Zuschuss-Offensive Rechnung.
Förderung für Privatpersonen und Gewerbetreibende
Wer als Privatperson oder Gewerbetreibender mit Hilfe einer qualifizierten Fachfirma sein Haus oder den heimischen Hof einer grünen Frischzellenkur unterziehen möchte, kann dafür Fördermittel beim Magistrat beantragen. Beispiele einer solchen Entsiegelung von Flächens sind unter anderem:
- Schaffung von Versickerungszonen für Regenwasser
- Dach- und Fassadenbegrünungen,
- Anpflanzung standortgerechter Bäume
- Errichtung von Beeten mit attraktivem Bewuchs für Insekten und Vögel
All diese und diverse weitere Arbeiten, die dazu dienen, das jeweilige Zuhause in Sachen „Umweltfreundlichkeit“ auf Vordermann zu bringen, können gemäß einer Kriterienliste mit Zuschüssen bedacht werden.
Förderrahmen
Die Stadtverordnetenversammlung hat im März 2023 die Weichen für das Förderprogramm gestellt. Für Aktivitäten, die positive Auswirkungen auf Flora, Fauna und den Wasserkreislauf haben, werden 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten angerechnet. Maximal 5.000 Euro gewährt die Stadt als Hilfe für den Anschub und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Auch Teilentsiegelungen werden gefördert. Wer beispielsweise seinen asphaltierten Hof aufbricht, mit Rasengittersteinen belegt und anschließend mindestens 50 Prozent Grünanteil vorweisen kann, ist in einer gesonderten Kategorie zuschusswürdig. 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten übernimmt die Stadt. Der Höchstbetrag pro Maßnahme beläuft sich bei derlei Projekten auf 1.000 Euro.
Ablauf
Wer sich beteiligen und finanziell profitieren möchte, sollte freilich die Details klären, sich beraten lassen und bis zur Bewilligung der Förderung warten. Erst dann kann mit den konkreten Arbeiten begonnen werden. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten. Nicht möglich ist ein Vorgehen getreu der Devise „Fakten schaffen und dann den Antrag stellen“.
Nähere Auskünfte zum Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen des Fachdiensts Umwelt.