Umwelt

Unsere Stadt ist lebendig – und der Fachdienst Umwelt sorgt dafür, dass das so bleibt. Wir schützen, pflegen und gestalten die natürlichen Lebensräume, die Rödermark ausmachen: vom kleinsten Biotop bis zur weiten Grünfläche, vom Bachlauf bis zum Stadtpark.

Wir kümmern uns um Naturschutzmaßnahmen, entwickeln unsere städtischen Grünflächen behutsam weiter und halten unsere Gewässer im Gleichgewicht. Gleichzeitig stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft: Wir arbeiten aktiv am Starkregen-Management und setzen Maßnahmen um, die Rödermark widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels machen.

Wir sind da, wo Natur, Stadt und Zukunft zusammenkommen – für ein lebenswerteres Rödermark.

Unsere Themen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich illegal entsorgten Müll im Feld/ Wald gefunden habe?

Was kann ich tun/ wen kann ich kontaktieren, wenn Wespen ein Nest an einer ungünstigen Stelle gebaut haben?

Wespen sind nicht so aggressiv wie ihr Ruf. Eine Entfernung des Nestes ist daher nicht immer zwingend notwendig. 

Sollte es doch notwendig sein, kann es im Einzelfall einer Genehmigung bedürfen, da Wespen als Wildtiere dem Artenschutz unterliegen, zudem stehen einige Arten auf der Roten-Liste. Hornissen, Hummeln und Wildbienen hingegen gehören zu den besonders geschützten Arten und dürfen daher ausschließlich mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung umgesiedelt oder abgetötet werden dürfen.

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde, erreichbar unter der Tel.: 06074 8180-4106 oder unter umwelt@kreis-offenbach․de.

Die Entfernung und Umsiedlung selbst kann jeder zertifizierte Schädlingsbekämpfer durchführen. Wer umweltfreundlich handeln will, kann darauf achten einen biozertifizierten Schädlingsbekämpfer zu kontaktieren. 

Darf ich den Baum/ die Sträucher in meinem Garten fällen? Und wenn ja wann?

Bäume und Sträucher dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt oder gerodet werden. Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Fachdienst Umwelt unter Baumfällungen

Des Weiteren sind Bäume und Sträucher teilweise in Bebauungsplänen festgesetzt und müssen bei einer Entfernung nachgepflanzt werden. Bebauungspläne sind öffentlich einsehbar unter BürgerGIS Kreis Offenbach

 

Was kann ich tun, wenn vom Nachbargrundstück Störungen ausgehen wie z.B. Sträucher die herüberwachsen, ein Nachbarbaum der droht auf das eigene Grundstück zu fallen, Ratten, etc.?

Grundsätzlich sollte man zunächst auf den Nachbarn zugehen und versuchen das Problem persönlich zu lösen. Bei Streitfällen kann im Zweifelsfall das örtliche Schiedsgericht eingeschaltet werden

Bei Auskünften zur aktuellen Rechtslage kann die Untere Naturschutzbehörde weiterhelfen, erreichbar unter der Tel.: 06074 8180-4106 oder unter umwelt@kreis-offenbach․de.

Sollte der Eigentümer des Grundstückes unbekannt sein, kann mit einer berechtigten Begründung ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Langen beantragt werden.

Zum Amtsgericht Langen 

Fördert die Stadt private Umweltschutzmaßnahmen?

Die Stadt bietet zurzeit mehrere Förderungen in diesem Bereich an:

1. Die Förderung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen mit bis zu 5.000 € je nach Fördergegenstand. Die Förderung muss beantragt werden und genehmigt sein bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Maßnahmenbeginn ist immer die Auftragserteilung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter dem Stichwort Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen

2. Zwei Anreizprogramme des Städtebauförderprogrammes: Förderung von Begrünungs- und Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen in Urberach mit bis zu 10.000 € je nach Fördergegenstand und Förderung von Gebäudemodernisierung und Freiflächengestaltungen in Ober-Roden mit bis zu 20.000 € je nach Fördergegenstand. Die Anreizprogramme gelten nur in Teilbereichen des Stadtgebietes. Die Förderung muss beantragt werden und genehmigt sein bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Maßnahmenbeginn ist immer die Auftragserteilung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Städtebauförderung.

 

 

Wo kann ich Wildschäden melden?

Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Wildschäden anzumelden. Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schäden an Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingelagert wurden.

Wildschaden melden

Nach oben