Details zum Anreizprogramm im Fördergebiet Urberach-Nord

Förderung privater Fassadenmodernisierung und Begrünung

Die Stadt hat ein Anreizprogramm aufgelegt, mit dem sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Fördergebiet „Urberach-Nord“ Zuschüsse sichern können, wenn sie Fassaden modernisieren wollen oder Begrünungsmaßnahmen planen.

Voraussetzung

Die geplanten Arbeiten verbessern nachweislich nicht nur die klimatischen Verhältnisse des Gebäudes, sondern auch das Kleinklima im direkten Wohnumfeld und letztendlich die klimatischen Verhältnisse in der Stadt.

Die Attraktivität des gesamten Städtebaufördergebiets sowie die Aufenthaltsqualität des direkten Wohnumfeldes und des umliegenden Quartiers sollen damit verbessert werden.

Wer in den Genuss von Fördergeldern kommen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine städtebauliche und gestalterische Beratung in Anspruch nehmen. Die ist kostenlos. Termine dafür können Interessierte unter der Tel. 06074 911-211 vereinbaren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen

  • zur Begrünung von Wohn- und Nebengebäuden sowie Geschäftsflächen und Gastronomie
  • zur Verbesserung gebäudebezogener Freiflächen
  • zur Verbesserung des lokalen Wasserkreislaufs innerhalb des Grundstücks
  • zur Erhöhung der Wohnumfeldqualität
  • zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen , die noch nicht begonnen wurden!

Zu beachten sind die Richtlinien des Anreizprogramms der Stadt Rödermark (pdf 0,5 MB).

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind private oder gewerbliche Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden, Anlagen und Grundstücken sowie Erbbauberechtigte (Erbpachtvertrag ab 66 Jahren) innerhalb des Fördergebiets (jpg 0,9 MB). Bei Anträgen von Eigentümergemeinschaften muss der Beschluss der Eigentümerversammlung vorgelegt werden.

 

Schritt für Schritt zur Förderung

1. Beratungsgespräch: Anfrage der Eigentümer an die Stadt, Ortstermin und Beratung

2. Antragsstellung: Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Stadt (Siehe Checkliste, pdf 295 KB)

3. Genehmigung: Nach Prüfung durch die Stadt und Magistratsbeschluss

4. Bewilligungsbescheid: Abschluss der Fördervereinbarung und Übersendung des Bewilligungsbeschlusses.

5. Umsetzung: Innerhalb eines Jahres.

6. Auszahlung der Fördermittel: Nach Prüfung der eingereichten Nachweise (siehe Checkliste, pdf 295 KB)

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Beispiele umgesetzter Fördermaßnahmen