Das Fördergebiet wurde auf der Grundlage eines Beschlusses der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Dies wurde möglich, nachdem Bund und Land als Fördermittelgeber das „Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ – sozusagen die Regieanweisung für alle Projekte – genehmigt hatten.
Geltungsbereich und Abgrenzung
Der Geltungsbereich für die Umgestaltungsmaßnahmen in „Urberach-Nord“ umfasst vor allem die Wohngebiete nördlich der Rodaustraße und südwestlich der Liebigstraße („Seewald“ und „An den Rennwiesen“).
Eingeschlossen sind auch der Park am Entenweiher und der Urberacher Bahnhof. Im Osten sind darüber hinaus das Areal rund um das Badehaus einschließlich der östlich angrenzenden Freifläche sowie die Kinder- und Jugendfarm als Exklave Bestandteil des Untersuchungsgebiets. Insgesamt ist das Gebiet rund 40 Hektar groß.