Details zum Anreizprogramm im Fördergebiet Ortskern Ober-Roden

Förderung für private Gebäudemodernisierung und Freiflächengestaltungen...

…für diese Vorhaben können private Hauseigentümerinnen und –eigentümer Zuschüsse im Fördergebiet “Ortskern Ober-Roden“ erhalten!

Im Rahmen des Anreizprogramms fördert die Stadt Rödermark sowohl bauliche Maßnahmen, die zur Aufwertung des Stadtbildes als auch zur Steigerung von Klimanpassung und Klimaschutz beitragen.

Voraussetzung und Ziel des Programms ist immer, dass die Maßnahmen einen sichtbaren Beitrag zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtbilds leisten und damit zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität führen.

Ein weiterer Vorteil für Private bei Modernisierungen im Gebäudebestand und klimagerechte Umgestaltungen von Höfen und Gärten ist: Sie sichern langfristig den Wert ihrer Immobilien.

Der Förderung zu Grunde liegt immer eine kostenfreie, städtebauliche und gestalterische Beratung vor Beginn der Maßnahme. Termine dafür können Interessierte im Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ unter der Tel. 06074 911-220 vereinbaren.

Hinweis: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden!

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen:

  • zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohn- und Nebengebäuden sowie Geschäfts- und Gastronomieflächen
  • zur Schaffung oder Verbesserung gebäudebezogener Freiflächen
  • zum Erhalt der biologischen Vielfalt
  • zur Verbesserung des lokalen Wasserkreislaufs

 

Welche Richtlinien dienen als Leitfaden?

Zu beachten sind die Richtlinien des Anreizprogramms der Stadt Rödermark!

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private oder gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, Anlagen und Grundstücken innerhalb des Fördergebiets sowie Erbbauberechtigte (Erbpachtvertrag ab 66 Jahren). Bei Anträgen von Eigentümergemeinschaften muss der Beschluss der Eigentümerversammlung vorgelegt werden.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Förderobergrenze liegt bei 19.999 Euro je Liegenschaft für maximal jeweils eine Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen.

Beispiele umgesetzter Fördermaßnahmen

Galerie

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