Das Fördergebiet
Das Fördergebiet wurde festgelegt nach der Genehmigung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ durch den Fördermittelgeber und basierend auf einem Beschluss der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung.
Der Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für den „Stadtumbau Ortskern Ober-Roden“ umfasst das funktionale und historische Zentrum von Ober-Roden. Eingeschlossen sind der historische Kern (Rundling), dessen südlich anschließende Erweiterung (öffentliche Nutzungen zwischen Rodau und Bahntrasse), die Hauptverkehrsader Richtung Süden (Dieburger Straße) sowie der Grünzug entlang der Rodau und am östlichen Siedlungsrand.
Die Abgrenzung
Die Abgrenzung umfasst alle wesentlichen öffentlichen Funktionen (z.B. Rathaus, Schule, Hort, Kulturhalle, Kirche) und den überwiegenden Teil des zentralen Versorgungsbereiches. Vollständig erfasst sind der fränkische Rundling (historische Siedlungsstruktur) sowie die zentralen öffentlichen Grünflächen Ober-Rodens, außerdem alle innerstädtischen Bereiche entlang der Rodau.
Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von zirka 34 Hektar.