Bebauungspläne, auch als „verbindliche Bauleitpläne“ bezeichnet, enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie beziehen sich auf räumlich definierte Teilbereiche des Stadtgebiets (§ 8 ff. Baugesetzbuch). Ein Bebauungsplan setzt abschließend fest, „was“ und „wie“ auf einem Grundstück gebaut werden darf.
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