Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet, stellt für das gesamte Stadtgebiet die aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung resultierende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar (§ 5 ff. Baugesetzbuch). Das heißt, der Flächennutzungsplan definiert insbesondere die bestehenden sowie geplanten Wohn-, Gewerbe-, Grün- und Verkehrsflächen. Die dargestellten Bodennutzungen können für einzelne räumliche Teilbereiche durch Bebauungspläne weiter konkretisiert sowie abschließend rechtsverbindlich festgesetzt werden.


Rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Rödermark

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