Der Flächennutzungsplan, auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet, stellt für das gesamte Stadtgebiet die aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung resultierende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar (§ 5 ff. Baugesetzbuch). Das heißt, der Flächennutzungsplan definiert insbesondere die bestehenden sowie geplanten Wohn-, Gewerbe-, Grün- und Verkehrsflächen. Die dargestellten Bodennutzungen können für einzelne räumliche Teilbereiche durch Bebauungspläne weiter konkretisiert sowie abschließend rechtsverbindlich festgesetzt werden.
- Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Rödermark
Hier geht es zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rödermark:
Auch interessant