Luftbildaufnahme des Ortskern von Ober-Roden mit St. Nazarius

Luftbildaufnahme des Ortskern von Ober-Roden mit St. Nazarius

Stadtplanung

Rödermark wächst, wandelt sich – und wir gestalten diesen Wandel aktiv mit. Der Fachdienst Stadtplanung sorgt dafür, dass unsere Stadt heute wie morgen lebenswert bleibt. Unsere Aufgabe: eine nachhaltige, zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung, die Menschen, Mobilität und Lebensqualität zusammenbringt.

Dazu entwickeln wir städtebauliche Konzepte, planen Verkehrs- und Mobilitätsstrukturen, erstellen Bebauungspläne und beraten Bauwillige. Jeder Schritt ist darauf ausgerichtet, Rödermark klar, geordnet und vorausschauend weiterzuentwickeln.

Besonders im Ortskern von Ober-Roden bringen wir Veränderung sichtbar auf die Straße: Durch gezielte bauliche Maßnahmen gestalten wir den öffentlichen Raum neu – modern, einladend, zukunftsfest.

 

 

Onlineservice

Antworten auf häufig gestellte Fragen

An wen muss ich wenden, um einen Bauantrag zu stellen?

Wie erfahre ich, ob für mein Grundstück ein Bebauungsplan existiert und wo kann ich ihn eingesehen?

Der einfachste Weg zu überprüfen, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert, ist die Onlinerecherche über das BürgerGIS des Kreises Offenbach.

Bebauungsplan-Online 

Dort können Sie sich eine Übersicht aller rechtskräftigen Bebauungspläne anzeigen lassen oder über die Adress- oder Flurstückssuche gezielt nach Ihrem Grundstück suchen. Alle Bebauungspläne sind zudem als pdf-Datei hinterlegt sowie abrufbar.

Bei Rückfragen zu den Inhalten der Bebauungspläne wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung. 

Existieren weitere städtische Vorgaben bzw. Satzungen, welche im Rahmen der Planung meines Bauvorhaben zu beachten sind?

Neben den Festsetzungen eines Bebauungsplans (siehe Stichwort „Bebauungspläne“) existieren weitere kommunale Vorschriften bzw. Satzungen, welche ggf. bei der Planung Ihres Bauvorhabens von Ihnen zu beachten sind. Diese sind v.a. die Stellplatzsatzung (652-00), die Freiflächen- und Begrünungssatzung (652-10) sowie die Zisternensatzung der Stadt Rödermark (702-00). Die Satzungen finden Sie unter dem Stichwort Stadtrecht auf roedermark.de

Stadtrecht

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung.

Für mein Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Wie erfahre ich, was ich auf meinem Grundstück bauen darf?

Sofern für Ihr Grundstück kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, sich Ihr Grundstück aber innerhalb des bereits bebauten Stadtgebiets (Innenbereich) befindet, ist § 34 des Baugesetzbuchs anzuwenden. Stark vereinfach ausgedrückt, ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die vorhandene Bebauung der unmittelbaren Umgebung einfügt (v.a. bzgl. seiner Größe sowie Nutzung) und die Erschließung gesichert ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung

Ich plane auf meinem Grundstück eine Baumaßnahme. Bevor ich einen Architekten beauftrage (und mir entsprechende Kosten entstehen), möchte ich wissen, ob mein Bauvorhaben überhaupt zulässig ist?

Der Fachdienst Stadtplanung bietet allen Bauherrn den Service einer kostenfreien Bauberatung an. Hierbei kann die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit Ihres Bauvorhaben geklärt werden. Bitte beachten Sie aber, dass der Fachdienst keine Planer- bzw. Architektenleistungen übernehmen kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung.  Sollten Sie ein Beratungsgespräch im Fachdienst Stadtplanung wünschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Ich plane eine kleinere Baumaßnahme. Für welche Bauvorhaben benötige ich keine Baugenehmigung?

In der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung sind die sog. „baugenehmigungsfreien Vorhaben“ (wie z.B. Garagen, Carports, Gartenhütten, Einfriedungen etc.) aufgelistet:

BauO_HE_2018.pdf (hessen.de) 

Es ist aber durchaus möglich, dass z.B. durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans Einschränkungen bzgl. der Baugenehmigungsfreiheit entstehen können. Des Weiteren bestehen für bestimmte Vorhaben weitere Vorgaben, z.B. eine Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Rödermark. Für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Vorgaben sind Sie als Bauherr verantwortlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung

Mir liegen für mein Grundstück, mein Haus, meine Wohnung etc. keine Pläne, Grundrisse oder Informationen bzgl. einer Baulast vor. Wo bzw. woher kann ich diese Informationen bekommen?

Was ist das Anreizprogramm und wo finde ich weitere Informationen?

Das Anreizprogramm dient als Instrument, private Haus- und Grundstückseigentümer im Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ aktiv mit einzubeziehen. 

Mit bis zu 20.000 € kann pro Liegenschaft jeweils eine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme sowie eine Maßnahme zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen gefördert werden. Weitere Informationen – insbesondere auch bzgl. der Fördergegenstände – finden Sie in der Richtlinie des Anreizprogramms der Stadt Rödermark für das Städtebauförderprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung „Ober-Roden“ 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung, staedtebaufoerderung@roedermark․de 

 

Was wird innerhalb des Ortskerns Ober-Roden gemacht, welche konkreten Maßnahmen sollen umgesetzt werden?

Als Grundlage und „Drehbuch“ für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen dient das ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts), das für den Ortskern Ober-Roden erstellt wurde. Im Kern enthält es einen Maßnahmenkatalog, der Themen und Maßnahmen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Stadtentwicklung enthält wie z.B. die Umgestaltung und Verbesserung von Grün- und Wasserflächen, Straßen und Plätzen, öffentlicher Gebäuden und Infrastrukturen. Im Laufe des Förderzeitraums (bis 2031) können Maßnahmen umgesetzt werden. 

Die einzelnen Projekte sind auf den Seiten der Städtebauförderung beschrieben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung, staedtebaufoerderung@roedermark․de 

Ich habe gehört, dass die Stadt Rödermark ein gesamtstädtisches Fuß- und Radverkehrskonzept erarbeiten möchte. Wo finde ich weitere Informationen?

Die Stadt Rödermark hat im Juni 2024 das Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt mit der Erstellung des gesamtstädtischen Fuß- und Radverkehrskonzept beauftragt. Aktuelle Information, insbesondere auch Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, werden aktuell auf der Homepage der Stadt Rödermark veröffentlicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung

 

Ich möchte mehr über das „Stadtradeln“ erfahren. Wo finde ich weitere Informationen?

Stadtradeln ist ein bundesweiter „Wettbewerb“, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen und dadurch Co2 einzusparen. Das Stadtradeln findet jährlich im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September an 21 aufeinanderfolgenden Tagen statt. Weitere Informationen sind unter STADTRADELN - Home zu finden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung

Wie bzw. wo kann ich Hindernisse, Beschädigungen oder sonstige Mängel an einem Radweg melden?

Schäden an öffentlichen Verkehrsflächen können Sie unter tiefbau@roedermark․de dem Fachdienst Tiefbau mitteilen. 

Handelt es sich explizit um einen Mangel an einem Radweg können Sie auch die Meldeplattform Radverkehr verwenden. Dort können Sie den konkreten Standort markieren, Ihre Mitteilung sowie ggf. Bilder hinterlassen.

Meldeplattform Radverkehr

 

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